Schuhe per eBay verkauft, Rückgabe ist ausgeschlossen oder?


08.04.2020, 11:48

Wurde über banküberweisung gemacht.

6 Antworten

eine nachträgliche Änderung ist nicht erlaubt, weil der Vertrag unter den gegebenen Umständen zustandegekommen ist. Allerdings besteht auch kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz, es sei denn Du verkaufst als gewerblicher Verkäufer.

Wenn die Schuhe keinen Sachmangel haben, dann gibt es keinen Reklamationsgrund. Andernfalls wärst Du - wegen fehlendem Hinweis - Gewährleistungspflichtig.

oder soll ich schnell in Beschreibung schreiben „Privat Kauf, keine Rücknahme“ ist das erlaubt das nachträglich zumachen wenn das vorm Verkauf nicht drin stand?

Nein, nachträglich geht das natürlich nicht mehr.

Das ist aber auch nicht nötig, da ein Privatverkäufer sowieso nicht zur Rücknahme verpflichtet ist.

Man sollte allerdings ordentliche Ware verschicken, die der Beschreibung entspricht und die Sachmängelhaftung, ehemals Gewährleistung ausschließen.

Solange noch niemand geboten hat, ist das kein Problem.

Wenn Du das änderst wenn schon ein Gebot vorlag und nach der Änderung kommt ein neue Gebot, ist das auch kein Problem.

Nur wenn schon jemand geboten hat und der die Sache auch ersteigert, für den gilt das nicht.

oder soll ich schnell in Beschreibung schreiben „Privat Kauf, keine Rücknahme“ 

Das ist bei Privatverkaeufen voellig ueberfluessig weil es da ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.

Wenn die Schuhe der Beschreibung entsprechen, brauchst du sie auch nicht zurueck zu nehmen.

Nichtgefallen ist kein Rückgaberecht.

Wenn Du natürlich Bilder von Schuhen reinsetzt und andere Schuhe lieferst schaut es anders aus.