Steuern beim Kauf / Verkauf von Betriebsmitteln?
Hallo,
ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet und mir dafür Büroeinrichtung kaufen müssen. Da ich meine Gewinne über eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln möchte, werde ich diese Büroeinrichtung von meinen Einnahmen abziehen und weniger Steuern zahlen müssen. Dieses Jahr werde ich allerdings schon wieder Teile der Einrichtung verkaufen müssen, da es nicht so gut läuft wie erwartet.
Wie läuft das nun steuerlich? Wenn ich Gegenstände über Kleinanzeigen verkaufe werde ich diese Einnahmen ja sicher in der EÜR für 2022 einbeziehen müssen. Die Steuern die ich durch den Kauf der Einrichtung 2021 gespart habe müsste ich also mehr oder weniger 2022 zahlen (etwas weniger, weil ich natürlich nicht mehr den Neupreis zurück bekomme). Ein Nullsummenspiel, macht es da überhaupt Sinn den Kauf und Verkauf anzugeben?
Und welche Nachweise über den Verkauf per Kleinanzeigen wird das Finanzamt von mir verlangen?
3 Antworten
ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet
du meinst die Kleinunternehmer Regelung? Es geht also nur um die Einkommensteuer, nicht um die Umsatzsteuer
Angeben musst du den Kauf und Verkauf auf jeden Fall. Sonst wären die gewinnermittlungen/Steuererklärungen in beiden Jahren falsch. Für 2021 hättest du dann ggf sogar Pech weil das nicht mehr geändert werden kann, 2022 könnte noch viele Jahre rückwirkend geändert werden.
je nachdem wie teuer und was für Einrichtungsgegenstände das waren kannst du die 2021 aber nicht voll steuerlich als Betriebsausgaben abziehen sondern musst die Anschaffungskosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Als Gewinn in 2022 den du aus dem Verkauf verteuern musst gilt dann auch nur die Differenz aus dem sog. Restbuchwert und dem Verkaufserlöse.
je nach Höhe der Einkünfte ist der Steuersatz in einem Jahr ggf auch niedriger als im andern. Selbst wenn es für den Gewinn also letztendlich ein nullsummenspiel wäre, ist die für die Steuerbelastung nicht unbedingt so.
deteils solltest du mit einem Steuerberater klären
Eine Rechnung und ein verbuchen der Einnahmen im Kassenbuch.
Auch musst Du die Verkäufe bei Ebay unter gewerblich laufen lassen, mit einer ladbaren Adresse.
Und welche Nachweise über den Verkauf per Kleinanzeigen wird das Finanzamt von mir verlangen?
Du schreibst ganz einfach eine Rechnung an den Käufer. So wie wenn Du Ware verkaufst.