Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen nach Vertragsrücktritt zur Herausgabe zwingen?

8 Antworten

"Können wir auf Herausgabe des Wohnwagens bestehen?"

Ja, könnt ihr - Herausgabe Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises, vorausgesetzt Ihr könnt mit dem WhatsApp Verlauf den Abschluss des Kaufvertrages lückenlos nachweisen.

Ist dem Verkäufer die Herausgabe nicht mehr möglich, eben weil er das Kfz anderweitig veräußert hat, könnt ihr Schadenersatz verlangen, sofern ein vergleichbares Kfz mehr gekostet hat. 

Der Klageweg - was die Herausgabe anbelangt - ist anstrengend, langwierig und kostenintensiv und rechnet sich meines Erachtens nur mit entsprechender Rechtsschutzversicherung. 

Ich persönlich würde 

1. Frist zur Herausgabe setzen und die Zahlung des Kaufpreises anbieten (Frist 14 Tage), 

2. sicherstellen, dass ich im Streitfalle die Aufforderung nach Ziff. 1 nachweisen kann (also dass der Verkäufer die Aufforderung auch erhalten hat)

3. Nach Fristablauf mich anderweitig umsehen und für den Fall, dass ich für ein ähnliches Kfz mit annähernd derselben Laufleistung, Baujahr und Ausstattung mehr bezahlen muss, den gezahlten Differenzbetrag als Schadenersatz geltend machen.

Vorteil ist, man hat schon ein Kfz, das man nutzen kann und den Rechtsstreit kann man parallel führen ohne die Kosten scheuen zu müsse, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. 

Viel Erfolg.

Damit ein Kaufvertrag über den Wohnwagen zustande kommt, sind zwingend zwei übereinstimmende Willenserklärungen nötig. Nicht nötig ist, dass das Ganze schriftlich vereinbart wird.

Solte also ein Vertrag zustande gekommen sein, so ist der Verkäufer verpflichtet, euch den Wohnwagen zu übergeben und zu übereignen. Das könnt ihr zur Not auch einklagen.

Die entscheidende Frage ist: Kam ein Kaufvertrag überhaupt zustande?

Dazu müssen - wie oben bereits gesagt - zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Eine von euch und eine von dem Verkäufer. Diese müssen übereinstimmend sein, und zwar zumindest in den Punkten Kaufpreis, Kaufsache und Vertragsparteien.

Wenn ich deine Frage und die Erläuterung in den Antworten richtig verstehe, ist das Ganze so abgelaufen:

Ihr habt den Wohnwagen besichtigt und mit dem Verkäufer über einen Preis verhandelt. Ihr seid zu einem Ergebnis gekommen. Die nötigen Vertragsbedingungen (Kaufpreis, Kaufgegenstand und Vertragsparteien) waren also klar. Jetzt hat aber der Verkäufer noch keine bindende Willenerklärung abgegeben, sondern wollte erst seine Frau fragen. Via WhatsApp habt ihr dann eurerseits eine Willenserklärung mit dem Inhalt abgegeben, dass ihr den Wohnwagen zu dem ausgehandelten Preis kaufen wollt.

Jetzt ist die Frage: Hat der Verkäufer nach dem Verkaufsgespräch nochmals irgendeine Erklärung mit dem Inhalt abgegeben, dass er den Wohnwagen zu dem ausgehandelten Preis an euch verkaufen will?

Falls nicht, liegt keine Willenserklärung des Verkäufers vor; es ist dann kein Kaufvertrag zustande gekommen. Denn eure Zusage reicht nicht aus. Es muss eine Willenserklärung des Verkäufers hinzukommen.

Sollte sich der Verkäufer hingegen nach dem Gespräch nochmals irgendwie geäußert haben, dass er an euch verkaufen will und habt ihr entweder daraufhin eure Zusage gegeben oder er hat sich nach eurer Zusage in der Form geäußert, dass er dem zustimmt, dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Es kommt hier also entscheidend darauf an, was genau zwischen euch und dem Verkäufer geschrieben bzw besprochen wurde und ob man darauf eine Willenserklärung des Verkäufers erkennen konnte.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Verkäuferin hat von uns per Voicemail einen etwas höheren Preis verlängt als vereinbart. Wir haben im Anschluss schriftlich im chat zugesagt. Nach deinen Ausführungen geh ich dann mal von beiderseitigen Einvernehmen über den Verkauf aus. Hatte per whatsapp nochmal freundlich auf die Situation hingewiesen u werd mir wohl morgen mal nen Auszug aus dem Melderegister besorgen damit ich im Anschluss das ganze per Einschreiben mit Verweis auf die rechtl. Gegenheiten nachweisbar anschreiben kann. 

@Ron79

Wenn er euch nach der Vertragsverhandlung (bei der er ja noch kein bindendes Angebot abgegeben hatte) einen anderen Preis genannt hat, dann gilt das rechtlich als bindendes Angebot. Dieses habt ihr durch eine Zusage angenommen. Somit liegt ein Kaufvertrag vor. Der Verkäufer ist also gegen eure Zahlung zur Übergabe und Übereignung des Wohnwagens verpflichtet.

Wenn ein unterschriebener Vertrag vorliegt, JA.

Das stimmt so nicht! Es muss kein unterschriebener Vertrag vorliegen, es reicht auch eine mündliche Absprache, die gilt dann als (mündlicher) Vertrag und bindet ebenso! Papier vereinfacht das ganze natürlich...

T3Fahrer

Dazu brauchst Du einen guten Anwalt und sehr viel Geduld. Wenn Du das schriftlich hast, würde das klappen.

Wenn Du einen WhatsApp-Verlauf hast in dem Eure gemeinsame Einigung auf einen Preis zu ersehen ist und die Zusage des Verkäufers, gilt das als Vertrag! Es muss nicht immer der übliche Verkaufsvertrag auf Papier sein! Dann habt Ihr Anspruch auf Herausgabe oder zumindest Schadensersatz!

Gruß! T3Fahrer