Kam ein Kaufvertrag zustande?

4 Antworten

Sie ist ja nun verpflichtet die Brille zu kaufen, da Sie auf meine Frage ob sie die Brille möchte mit „ja“ geantwortet hat.

Das ist wohl kaum eine ausreichende Willenserklärung.

Etwas haben zu möchten ist etwas anderes als es tatsächlich kaufen zu wollen.

Für mich klingt das Gespräch eher so, dass der Käufer Interesse hat und nur die weiteren Details des Angebots erfragt um zu einer Entscheidung zu kommen.

Ein Interesse ist noch lange keine Zusage, ganz so einfach ist es nicht. Also nein, sie ist jetzt nicht verpflichtet die Brille zu kaufen.

Sie sagte laut deinem Text, sie habe Interesse, mehr nicht. Das ist keine Kaufzusage

Wenn jemand Interesse hat, dann fangen die Verhandlungen doch erst an.

Vielleicht überlegt sie noch oder hat was besseres gefunden.