Ist diese Ampelanordnung in Ordnung?

Ampel - (Straßenverkehr, Ampel, Fahrtrichtung)

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Müssen Ampeln, die für bestimmte Fahrtrichtungen gelten, Richtungspfeile haben?

Die Ampeln müssen keine eigenen Richtungspfeile haben, die Richtung ist in diesem Fall separat für jeden Fahrstreifen durch die Beschilderung und Fahrtrichtungspfeilen auf der Fahrbahn angebracht.

Rechte Fahrspur "Zeichen 209 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" dort gilt die entsprechend aufgestellte Ampel nur für diesen Fahrstreifen.

Linke Fahrspur "Zeichen 214-10 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links" dort gilt die aufgestellte Ampel nur für diesen Fahrstreifen.

Ein Beispiel in dem die Ampel einen Richtungspfeil benötigt wäre:

Wenn auf der rechten Spur geradeaus und rechts Abbiegen erlaubt wäre, da könnte wenn für Rechtsabbieger separat grün gelten solle, eine zusätzliche Rechtsabbiegerampel mit Pfeil aufgestellt werden, welche es erlaubt bei Grün rechts abzubiegen bei gleichzeitigem Rot für Geradeausfahrer auf diesem Fahrstreifen.

Ich halte die Ampelanlage auch für "ungeschickt", es wäre m. E. sinnvoll, die "Hauptampel" auch mit Richtungspfeilen (geradeaus und links) zu versehen.

Aber grundsätzlich genügt diese Form: die rote Rechtsabbieger-Ampel für sich allein sagt ja eindeutig, dass Rechtsabbieger warten müssen. Da ist es ganz egal, was bei den anderen Ampeln los ist - es könnte für die anderen Spuren auch gar keine Ampel da sein, die rote Abbieger-Ampel muss trotzdem beachtet werden.

Richtungspfeile sind immer nur dann möglich, wenn in die ausgeschilderte Fahrtrichtung keine anderen Verkehrsteilnehmer gleichzeitig unterwegs sind (man spricht von "Feindlichkeiten"). Auch schreiben die Pfeile auf dem Signalgeber die Fahrtrichtung nicht vor. Sie zeigen lediglich an, dass in diese Fahrtrichtung niemand mit anderen Verkehrsteilnehmern rechnen muß (z.B. querende Fußgänger). Die Fahrtrichtung wird lediglich durch die Fahrbahnmarkierung und/oder den blauen Verkehrszeichen mit den weißen Pfeilen vorgeschrieben. Zwei Pfeile gleichzeitig auf einer Streuscheibe des Signalgebers sind grundsätzlich nicht zulässig, da die Erkennbarkeit des Signals (Leuchtwirkung) stark eingeschränkt wird.

@siggibayr
Zwei Pfeile gleichzeitig auf einer Streuscheibe des Signalgebers sind grundsätzlich nicht zulässig, da die Erkennbarkeit des Signals (Leuchtwirkung) stark eingeschränkt wird.

Ich kenne aber mindestens eine Ampel, die einen gemeinsamen "Geradeaus und Links"-Pfeil hat ... 

Und erkennen kann man da immer noch genug ;-)

Für dich als Rechtsabbieger bedeutet das Stop und auf grün warten.Geradeaus wollende und Linksabbieger dürfen fahren.
Kleiner Spassvogel,kennst dich doch sonst hervorragend aus ;-)

Danke für das Lob. Ich weiss ja auch, wie diese Ampeln gemeint sind. Mich irritiert nur, dass die auf dem Foto grün zeigenden Ampeln nicht für Rechtsabbieger gelten sollen, obwohl diese keine Richtungspfeile haben, also für alle Fahrtrichtungen gelten müssten?

@ronnyarmin

Rechts abbiegen ist durch rot gekennzeichnet.Dürfen also die anderen Richtungen fahren.Ist doch eine eindeutige Regelung.

Die Schaltung der Ampel ist eindeutig. Einer weiterer Erklärung bedarf es eigentlich nicht.

Falls Du es dennoch nicht weißt: Gerade aus fahren plus links abbiegen ja, rechts abbiegen nein!

Warum gelten die grün zeigenden Ampeln nicht für Rechtsabbieger? Sie haben keine Richtungspfeile und müssten somit für alle Fahrtichtungen gelten?

Unter der grünen Ampel ist auf der Straße ein Pfeil (nach links und gerade aus). In dessen Richtung darfst du fahren, nach rechts nicht.

Ich weiss, wie diese Ampel gemeint ist.

Meine Frage lautet eher: Müssen Ampeln, die für bestimmte Fahrtrichtungen gelten, Richtungspfeile haben? Meiner Meinung nach ja, so dass die auf dem Bild grünen Ampeln eben nicht nur für die Geradeausfahrer und Linksabbieger gelten, sondern auch für die Rechtsabbieger.