Verstoß gegen Baurecht? Welche Behörde kontrolliert, ob der Bebauungsplan von den Bauherren eingehalten wird?

4 Antworten

Die Bauaufsichtsbehörde!

Auf dem Baurechtsamt hab ich bereits angerufen, die fühlen sich leider nicht zuständig. Find ich komisch. Wo bekomme ich die Kontaktdaten von der Bauaufsichtsbehörde?

@ninifer

Da solltest du mal googlen.(Landratsamt deiner Stadt).

Aber man sollte meinen,dass die vom "Baurechtsamt"wissen wer zuständig ist,wenn sie es auch nicht sind oder sein wollen!

@Annelein69

Eine Stadt kann kein Landratsamt haben. Der Google Hinweis dürfte daher zu nichts führen.

@uni1234

Das Landratsamt ist die Verwaltungsbehörde eines Kreises.

Ein Kreis kann mitunter groß sein und in irgendeiner Stadt im Kreis ist auch ein Landratsamt!!

Das Baurechtsamt!

Für Verstöße gegen Baurecht ist das Ordnungsamt der Stadt bzw. des Kreises als Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Allerdings dürfte es sich bei deinem Problem nicht um ein baurechtliches Problem handeln. Bei dem Leitungsrecht handelt es sich um eine zivilrechtliche Sache.

Wenn du gegen die Bebauung vorgehen möchtest, musst du dies vor dem Zivilgericht tun. Die Stadt / der Kreis dürfte hierfür in der Tat nicht zuständig sein.

Routinemäßig wird das nicht geprüft. Der Nachbar läuft natürlich Gefahr dass er das wieder entfernen muss.

Wird eine Leitung dann durch Wurzelwerk oder andere Störungen beschädigt, ist er schadensersatzpflichtig. Das kann dann sehr teuer werden. Seine Haftpflichtversicherung zahlt da nichts, da er ja absichtlich gehandelt hat.

Danke für die Info. Würde den Verstoss jedoch gerne bei einer zuständigen Behörde melden.  Aus reiner Vorsicht,

@ninifer

Dann würde das natürlich geprüft.

Unglaublich was du da schon wieder schreibst... "seine Haftpflichtversicherung zahlt da nichts, da er ja absichtlich gehandelt hat". Weißt du, was Absicht ist? Glaubst du wirklich, dass ein Nachbar der einen Baum pflanzt absichtlich Gas- und Stromleitungen zerstört?

@uni1234

Wenn er wissentlich gegen die bekannten Bauvorschriften verstößt, ist das eine strafbare Handlung. 

Das wird grundsätzlich nicht aus der Haftpflichtversicherung gedeckt.