Bebauungsplan schreibt 2 geschossige Bauweise vor, wie kann man trotzdem 1,5 geschossig bauen?
Hallo zusammen,
wir planen auf einem Grundstück ein Fertighaus zu bauen. Laut Bebauungsplan muss eine 2 oder 3 geschossige Bauweise und ein Satteldach mit 30-45 Grad Neigung eingehalten werden. Das Baufenster beträgt leider nur 8 x 14 Meter, was aber kein Problem ist, denn mehr als ca. 130 qm Wfl. brauchen wir eh nicht. Da man bei Fertighäusern mit 1,5 geschossiger Bauweise wesentlich mehr Auswahl hat, würde ich gerne wissen, wie man es erreicht, dass ein dann ausgebautes Dachgeschoss den Vorgaben entspricht. Außerdem denke ich auch, dass wir mit 1,5 Geschossen günstiger liegen. Vielen Dank für Eure Hilfe !
1 Antwort
"Halbe Geschosse" gibt es im Baurecht nicht; nach Baunutzungsverordnung und Landesbauordnungen nur "Vollgeschosse" oder "Nichtvollgeschosse".
Wenn im BPl 2 bis 3 Vollgeschosse festgesetzt sind, darfst Du eingeschossig bauen, wenn die Zahl der Geschosse im Bebauungsplan nicht als "zwingend" bezeichnet ist. Das muss im Bebauungsplan ausdrücklich drin stehen, mindestens mit einem Kreis um die Zahl der Vollgeschosse.
Ob ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist oder nicht ergibt sich aus den DEfinitionen der jeweiligen Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes; einige Länder haben leider unterschiedliche Definitionen.
Ob in einem "Nichtvollgeschoss" wiederum Aufenthaltsräume zulässig sind richtet sich nach den Vorschriften der Landesbauordnung zu "Aufenthaltsräumen".
Im übrigen müssen auch Fertighaushersteller einen nach Landesbauordnung bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser benennen, der Euch das alles erklären muss.