Bebauungsplan schreibt 2 geschossige Bauweise vor, wie kann man trotzdem 1,5 geschossig bauen?

1 Antwort

"Halbe Geschosse" gibt es im Baurecht nicht; nach Baunutzungsverordnung und Landesbauordnungen nur "Vollgeschosse" oder "Nichtvollgeschosse".

Wenn im BPl 2 bis 3 Vollgeschosse festgesetzt sind, darfst Du eingeschossig bauen, wenn die Zahl der Geschosse im Bebauungsplan nicht als "zwingend" bezeichnet ist. Das muss im Bebauungsplan ausdrücklich drin stehen, mindestens mit einem Kreis um die Zahl der Vollgeschosse.

Ob ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist oder nicht ergibt sich aus den DEfinitionen der jeweiligen Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes; einige Länder haben leider unterschiedliche Definitionen.

Ob in einem "Nichtvollgeschoss" wiederum Aufenthaltsräume zulässig sind richtet sich nach den Vorschriften der Landesbauordnung zu "Aufenthaltsräumen".

Im übrigen müssen auch Fertighaushersteller einen nach Landesbauordnung bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser benennen, der Euch das alles erklären muss.