Ist das Klettern auf Dächer öffentlicher Gebäude grundsätzlich verboten/strafbar?

4 Antworten

Hallo xXtobs96Xx,

in den meisten Fällen ist das weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat, wenn Ihr auf den Dächern fremder Gebäude herumklettert.

Zu einer Straftat wird das Ganze erst, wenn das Grundstück oder das Dach erkennbar gegen das Betreten geschützt war. Nach gängiger Rechtsprechung reichen hier keine Schilder aus, sondern es muss schon ein wirksamer Schutz vorhanden gewesen sein.

Ist das der Fall könnte durchaus der Straftatbestand des Hausfriedenbruches gem. § 123 StGB erfüllt sein.

Allerdings kann es für Euch trotzdem teuer werden.

Wird die Polizei oder gar noch die Feuerwehr gerufen, können Euch die Kosten für den Einsatz auferlegt werden und die Kosten können schnell mehrere tausend Euro betragen.

Hinzu kommt, dass Ihr den Verdacht erweckt haben könnt, dass Ihr versucht habt in das Gebäude durch das Dach einzusteigen um dort was zu stelhen. Dann kann gegen gegen Euch ein Ermittlungsverfahren wegen des versuchten schweren Diebstahles strafbar gem. §243 StGB eingeleitet werden.

Aber meist passiert hier nicht allzu viel. Ihr werdet von der Polizei / der Feuerwehr vom Dach geholt, es gibt eine Gefährderansprache und Ihr werdet zu Euren Eltern (insofern noch nicht Volljährig) gebracht und das wars.

Schöne Grüße
TheGrow

Danke, es kehrt Vernunft ein :)

Anzumerken ist noch, dass das natürlich auch weitere - teure - zivilrechtliche Folgen, z.B. eine Unterlassungsklage wegen Besitzstörung etc. haben kann. Und unter Umständen eine Sachbeschädigung auftreten könnte.

Danke! Ich glaub dann überleg ich mir doch lieber nochmal, ob ich mit meinem Freund mitgehe ;)

Nach langem lesen bin ich auch angekommen.

Ich unter 18 bin im Juli auch auf einen kran geklettert. Und wurde von Zivilpolitisten (auf drahteseln) runterewunken, ein feuerwehrauto war auch in der Nähe aber weder Blaulicht noch ausgefahrener Kran oder sonst was ich konnte es nur von oben sehen. Es stand nur rum. es gab einen zaun aber auch eine offene stelle (somit ungesichert?) ich habe mich informiert und wurde auch informiert. Laut Polizei ist dies keine straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Laut seriöser internetseiten wurde dieser fall, weder noch erklärt. Nur eventuelle kosten für das ca. 100m gefahrene  feuerwehrauto, die wohlmöglich auch die freiwillige feuerwehr war, die bei uns in der stadt ist. 

Kommt da jetzt noch was? Oder habt ihr tipps ?


Ja auch da ist das Hausfriedensbruch.

Ist ein Dach tatsächlich ein befriedetes Besitztum?

Und bei einem Baukran kann ich weit und breit keinen Hausfriedensbruch sehen.

@DMbuzz1

Wie schon gesagt, der Baukran gehört jemanden und nur der bestimmt wer dort drauf darf. Damit begehst du Hausfriedensbruch. Und es spielt dabei keine Rolle ob es gitter hat zum Drauf klettern oder eben nur das dach eines Hauses

Wie alt bist du Eigentlich?

@DMbuzz1

Was Sie wie sehen ist da unwesentlich. Auch unerlaubt auf einem Baukran herum zu turnen oder zu klettern ist Hausfriedensbruch. Das weil auch dieser Kran wem gehört.

@willieweise

Warum willst Du mein Alter wissen? Ich bin nicht ganz 40 und ich kenne das StGB doch einigermaßen gut. Und Du?

Ich kann nicht erkennen, wie man gegen das hier:

*§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.*

grundsätzlich beim Klettern auf einen fremden Baukran verstoßen sollte. Ein Baukraun ist keine Wohnung, kein Gebäude und kein befriedetes Besitztum. Ich sehe hier Unterlassungsansprüche nach BGB - aber auf den ersten Blick keine Straftat. Beim Hausdach bin ich mir nicht sicher - das ist eher eine Grauzone.

@jockl

Das ist Quatsch. Das Klettern auf einen Baukran ist genauso wenig wie das Klettern auf ein Auto, einen Traktor oder einen Felsen ein Hausfriedensbruch. Ich zitiere jetzt nicht zum dritten mal StGB §123, den kannst Du dort oder in meinen anderen Beiträgen nachlesen.

@willieweise

Wie schon gesagt, der Baukran gehört jemanden und nur der bestimmt wer dort drauf darf. Damit begehst du Hausfriedensbruch. >

Ob der Baukran oder das Gebäude, welches erklettert wurde jemanden gehört oder nicht ist unerheblich.

Erheblich für den Straftatbestand des § 123 ist nach gängiger Rechtssprechung, ob eine vom Besitze angebrachte Bauliche Maßnahme das betreten verhindert hat. Selbst Schilder wie "Betreten verboten" langen hier nicht aus.

@TheGrow

Erheblich für den Straftatbestand des § 123 ist nach gängiger Rechtssprechung, ob eine vom Besitze angebrachte Bauliche Maßnahme das betreten verhindert hat.

Das stimmt leider auch nicht ganz - eine Befriedung - die nicht umschließend sein muss, reicht aus.

ich zitiere mal aus (http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3441):

"Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, das in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender, nicht unbedingt lückenloser Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert ist. An die Sicherung sind dabei keine hohen Anforderungen zu stellen. Ausreichend ist, dass durch die Schutzwehren der Wille zum Ausschluss Dritter vom beliebigen Betreten manifestiert ist (z.B.durch das Umgeben mit Büschen und Sträuchern)."

Wen du unerlaubt ein Fremdes Grundstück oder Haus betrittst dann ist das immer eine Straftat und dann noch Vorsatz. Ob du dich dabei in Lebensgefahr begibst ist deine Sache. Du haftest für den Schaden den dein Körper beim aufprall auf den Boden verursachst und wenn es nur die Reinigungskosten sind, die deine Innereien verursachen.

Beispiel 2 wenn ich auf dem dach meines Hauses bin weil ich dort arbeiten ausführe dann ist es legal, wenn du meinst ich kletter die Feuerleiter hoch und lauf da mal rum dann ist es eine Straftat weil du unerlaubterweise mein Grundstück betreten hast. Und solltest du dabei abstürzen Verklage ich dich auf Schadensersatz.

Es speilt dabei keine Rolle ob es ein öffentliches Gebäude ist. oder nicht. Es gibt sozusagen keine Öffentlichen Gebäude wenn es um Besitz geht. Die Sporthalle gehört der Gemeinde und die Kirche der Kirche. Und der Kran irgend einer Baufirma. Wenn du da rauf kletterst und du musdt dann dort gerettet werden dann bringst du nicht nur dich in gefahr sondern auch die Personen die dich retten wollen.

Sowas ähnliches hab ich mir auch schon gedacht, wobei es ja bei öffentlichen Gebäuden nicht grundsätzlich verboten ist das Grundstück zu betreten. Es werden zudem keine Schäden angerichtet und in ein fremdes Haus dringt man auch nicht ein..

Was mich bloß stutzig gemacht hat, war ein Artikel auf einer deutschen "Buildering"-Seite. Dort wurde es als nicht direkt verboten ausgewiesen:

Klettern an öffentlichen oder privaten Gebäuden ist nicht unumstritten und in manchen Fällen auch verboten und strafbar. Gerade deshalb sind dies wohl für Jeden ein paar interessante Zeilen. Die folgenden Absätze sollen eine - nach den uns verfügbaren Informationen - gute Übersicht über die Gesetzeslage zum Klettern an Gebäuden in Deutschland geben. Sie sollen dem Kletterer eine Idee geben, wann er sich strafbar macht, oder wann es sich lediglich um "pöbelnde Passanten" handelt. Bitte beachtet, dass Builderung nicht überall und ohne weiteres erlaubt ist. Die Gesetzeslage zum Buildering in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt und es gibt keine bundesweit gültigen Verbote. Einige Städte und Kommunen verbieten das Klettern an Gebäuden grundsätzlich und haben auch schon entsprechende Gesetzte verabschiedet. Hierbei ist jedoch streng genommen der Terminus "Gebäude" klar zu definieren. So kommt es, dass selbst in Städten mit "Builderingverbot" an Brücken, Mauern, etc. dennoch zahlreiche Möglichketen bestehen zu buildern, ohne direkt mit den Gestzeshütern in Konflikt zu treten. Allerdings wird das Buildering auch von vielen Städten toleriert. Hier müsst ihr lediglich Einschränkungen hinnehmen, die bei gesundem Menschenverstand auf der Hand liegen und euch bereits von Klettern her bekannt sein dürften. So soll zum Beispiel die Behinderung oder Gefährdung von unbeteiligten Personen ausgeschlossen sein. Werden zum Beispiel vom kletternden, bzw. sichernden Personen eventuell Bürgersteige versperrt, oder wegen mangelhafter Absicherung Passanten von einem stürzenden Kletterer beeinträchtigt, ist dies nicht mehr tollerierbar. Zusätzlich muss eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs ausgeschlossen werden. Wenn Autofahrer wegen waghalsiger oder riskanter Klettermanöver abgelenkt werden, so gilt das als zu große Beeinträchtigung und ist nicht mehr gesetzmäßig. Eine zusätzliche Einschränkung kann sich darüber hinaus aus dem Aspekt des Denkmalschutzes ergeben. Dort sollte auf den Gebrauch von Chalk auf jeden Fall verzichtet werden. Was den Dekmalschutz betrifft, ist die Rechtslage kompliziert. Grundsätzlich gilt, dass ihr das Klettern an diesbezüglichen Gebäuden lassen solltet, solange keine ausdrückliche Genehmigung der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde vorliegt.

Sofern ihr an Privatgebäuden klettern wollt, fragt am besten den Eigentümer selbst. Wenn er sein Okay gibt, steht der Kletterei nichts mehr im Weg. Allerdings sollte zum Beispiel das Benutzen von Magnesia auch genauestes abgesprochen werden um Missverständnisse zu vermeiden. Grundsätzlich ist bei allen Kletteraktivitäten darauf zu achten, keine Gebrauchsspuren zu hinterlassen. Sei es übermäßiger Gebrauch von Magnesia oder das Anbringen von Sicherungen, die Kletterer sollten den Ort genauso verlassen wie sie ihn vorgefunden haben. Das Klettern stellt zwar keinen unmittelbaren Gesetzesbruch dar, darf sich auf der anderen Seite aber nicht negativ auf die Fassade und Umgebung auswirken. Wird auf diesen Punkt nicht genug Wert gelegt, sind strafbare Aspekte wie zum Beispiel Vandalismus und mutwillige Zerstörung eine mögliche Zielscheibe für sorglose und unvorsichtige Kletterer. Schlimmer kommt es noch für andere Kletterer: treten einmal Schäden und Beschwerden auf, wird das Gebäudeklettern auch dort verboten wo es bis jetzt noch erlaubt ist.

Ganz Wichtig: Zwar stellt das Gebäudeklettern keinen direkten Gesetzesbruch dar, sollte man jedoch von Polizei oder Ordnungsamt angesprochen werden, ist die Devise immer freundlich und einsichtig zu bleiben! Und denkt immer dran: Ihr seid nur Gast am Gebäude! Für uns und für Euch sicher auch selbstverständlich: Chalk hat an Fassaden nichts verloren!

Wen du unerlaubt ein Fremdes Grundstück oder Haus betrittst dann ist das immer eine Straftat

Das StGB sagt etwas anderes:

*§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.*