Angenommen, ich beschädige nichts und dringe in kein Gebäude ein, ist Roofing dann strafbar?

4 Antworten

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Kann man so bestimmt nicht sagen. Sollte es sich das Haus in einem umfriedeten Gelände befinden, wäre es Hausfriedensbruch. Bei einem allgemein zugänglichen Gerüst aber nicht. Dann wäre es eine Besitz- oder Eigentumsstörung, die sind aber nicht strafbewehrt.

Hallo,

stell dir vor, Du würdest zu mir kommen, und auf das Dach meines Hauses klettern.

Ich wüsste nichts davon, wäre das ok ? Und wenn ja, wer kommt für den Schaden auf, falls Dir etwas passiert ?

Somit hat sich die Frage auch schon erledigt. Ich würde es nicht machen.

Gruss Rodium

Ja klar, wenn ich auf ein Dach eines bewohnten Hauses gehen würde, wäre ich sofort bei Dir. Wenn es aber eher ne Grauzone ist, zum Beispiel Schulen oder Schwimmbäder, und mir nichts passiert, weil ich genau weiß, was ich kann und was nicht, sieht das ganze aber doch ein bisschen anders aus, oder?

Danke trotzdem für Deine Antwort

@nonsibi

Hallo,

aber die Schule, etc. gehört doch irgend jemanden...da macht es doch keinen Unterschied, wem Du auf das Dach steigst..:-)

Somit bewegst Du dich immer in einer Grauzone, aber ich würde einfach mal sagen...pass auf Dich auf und geniesse den ausblick..:-)

Gruss Rodium

Unbefugtes Betreten und Hausfriedensbruch.

Der Paragraph des Hausfriedensbruches beinhaltet aber, dass ich mir irgendwo unerlaubt Zugang verschaffe. Das tue ich ja aber nicht, wenn ich zum Beispiel nur an der Fassade hoch klettern würde.

@nonsibi

Doch, du betrittst unerlaubt das Grundstück. Das ist bereits geschützter Raum und daher Hausfriedensbruch.

@Azathor

Der Hausfriedensbruch verlangt zur TB-Erfüllung das Überwinden einer körperlich vorhandenen Einfriedung. Eine bloße ideelle oder gesetzliche Grenze reicht nicht aus. Ist die Umfriedung nicht vorhanden = kein Hausfriedensbruch

Hausfriedensbruch