Interessensfrage, was wenn ich mich im Urlaub mit einem anderen Deutschen prügel?
Hallo zusammen,
weiß jemand von euch wie die Gesetzeslage bei einer Prügelei im Ausland ist?
Gilt dann das Recht des Urlaubslandes oder das von Deutschland?
5 Antworten
Hallo,
warum sollte denn an der Stelle deutsches Recht gelten? Weil du deutscher bist und der andere auch? Nach der gleichen Logik könnte ein Holländer in Deutschland einen Coffeeshop eröffnen, wenn er sein Gras nur an Holländer verkauft.
Welches Recht würde denn gelten, wenn sich ein Deutscher, ein Brite, ein Franzose und ein Spanier in Griechenland prügeln? Richtig, das Griechische... Warum sollte das anders sein, wenn sich zwei Deutsche in Griechenland prügeln?
LG, Chris
Edit: Je nach Straftat ist es möglich, dass du auch im Land des Geschädigten belangt wirst. In der Regel treffen die Ländern Übereinkünfte, ob jemand auch im eigenen Land angeklagt werden soll... entlastet ja die Justiz des anderen Landes.
Du könntest in Deutschland möglicherweise eine Zivilklage erhalten mit Forderung nach einem Schmerzensgeld
Vorrangig das des betreffenden Auslands. Die Straftat gegen einen Deutschen kann aber u.U. auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Normalerweise das Land in dem die Straftat begangen wurde. Wenn du Pech hast kommst du dirt auch zeitweise in Knast, kann in Kroatien beispielsweise schnell passieren. Einfach kein Mist im Ausland machen und im Inland an besten auch nicht dann hat man keinen Ärger
meine letzte schlägerei war in der 9. Klasse :D Manchmal habe ich aber einfach so völlig unsinnige Fragen im Kopf, die ich gerne beantwortet haben will :P
Das Land in dem die Straftat begangen wurde in der Regel.
Es gilt immer das Recht des Staats, in dem man sich aufhält.
Strafrecht: Ja
Zivilklage könnte im Heimatland erfolgen.
Hört sich logisch an. Ich hätte halt gedacht dass, es trotzdem möglich sein könnte, wenn sich der Wohnsitz beider in deutschland befindet