Kindergeld während Auslandsaufenthalt in der Elternzeit?(Nicht EU )?

3 Antworten

Wer sich zusammenhängend mehr als sechs Monate im Ausland aufhält, gibt regelmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Auslandsaufenthalt lediglich Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken dient und die Dauer eines Jahres nicht überschreitet. 

https://wellington.diplo.de/blob/1611192/44bbd7344123e558c16d03f1765473e6/merkblatt-kindergeld-data.pdf

Da es sich lediglich um Urlaub handelt (wenn auch ein längerer Urlaub) wüsste ich jetzt nicht was dagegen spricht Kindergeld zu beziehen. Zumal der Wohnsitz in Deutschland ja beibehalten wird.

Sehe ich auch so. Die Prüfung des gewöhnlichen Aufenthaltes entfällt steuerrechtlich allerdings, wenn der Wohnsitz bejaht werden kann.
Insofern wäre das gar nicht mal nötig gewesen.

Problematischer hier wäre bei einem 12 Monatigen Urlaub ggf. die 'Dauer eines Jahres'.

Also für das Kind gilt laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 12 folgendes:

3.Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsange­hörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.

Falls das Kind den Wohnsitz in D oder im EU-Land hat bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt, besteht für das Kind Kindergeldanspruch: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Also ich bin kein Experte, was das angeht, aber du beantwortest deine Frage doch im Endeffekt selbst.

Erstmal: Hast du per se Anspruch auf Kindergeld, während du Elterngeld erhältst... ich würde sagen ja.
Zweitens: Hast du im Ausland Anspruch auf Kindergeld, wenn du im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast? Du stellst es ja dar... ja.

Ob man ein kleines Kind wirklich auf eine Einjährige Weltreise mitnehmen sollte ist eine andere Frage, doch per se müsstet ihr, zumindest nach den obenstehenden Auszügen, natürlich auch Anspruch auf Kindergeld haben, wie jeder andere auch, zumindest solange der Wohnsitz nach 8 AO im Inland bestehen bleibt.

...natürlich auch Anspruch auf Kindergeld haben, wie jeder andere auch, zumindest solange der Wohnsitz nach 8 AO im Inland bestehen bleibt.

...zumindest solange der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland oder der EU bestehen bleibt!

Sie wollen aber nicht innerhalb der EU bleiben!?