Macht sich ein Deutscher in Deutschland strafbar, wenn er im Ausland Straftaten begeht?

10 Antworten

Das deutsche Strafrecht gilt in vollem Unfang auch für Straftaten, welche durch deutsche Staatsbürger im Ausland begangen werden, es sei denn, er wird dort bestraft, denn zweimal für das gleiche Delikt darf man nicht büßen müssen.

Danke, weist du vielleicht auch, wo diese Regelung im Gesetz verankert ist? Ich habe da bisher nirgendwo etwas gefunden.

@nutzung

Dann hast du im StGB aber noch nicht all zu weit gelesen. Der von dir gesuchte Teil geht von §§3-7 StGB.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. ;o) Ließt dir im StGB mal die Paragraphen §3 bis §7 durch: http://dejure.org/gesetze/StGB/3.html

§ 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter 1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder 2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.

Gute Antwort. Zur Belohnung gibts eine Reiswaffel ähm ein DH meine ich :)

@Sunny7777

Danke! Obwohl ich mich auch mit einer Reiswaffel zufrieden gegeben hätte. ;o)

Begehst Du in einem fremden Land eine Straftat, wirst Du nach dem Recht des jeweiligen Landes verurteilt. Handelt das Land nicht nach internationalen Menschenrechten wird sich die deutsche Botschaft einschalten. Als Ausländer in einem fremden Land hast Du gute Chancen nach verbüßen der halben Haftzeit in Dein Herkunftsland, also Deutschland, abgeschoben zu werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Rest der Haft (natürlich dann weniger) in Deutschland zu verbüßen! Das geht aber nur wenn das Land indem Du die Tat begangen hast , dem zustimmt!

Unter umständen man kann aber auch im Ausland verurrteilt werden

Genau so wie Alikur der Mädchenmörder vom Stausee nähe Paderborn

Wenn die Tat nach deutschem Recht strafbar ist, ja. Sonst nicht.

... was ist mit "Rauchern" aus Holland?

D.h. ein Deutscher der zum Beispiel in den Niederlanden legaler Weise Betäubungsmittel konsumiert, kann in Deutschland dafür vor dem Richter landen?

@nutzung

Da sprichst Du ein kompliziertes Thema an. In diesem Fall, glaube ich nicht. Sicher wäre ich mir aber auch nicht.

@nutzung

Wenn es in den Niederlanden legal ist kann er hierfür nicht in Deutschland belangt werden (vergleiche §7 StGB, beachte aber §6 Nr. 5).

@Reiswaffel87

Ich kenne jetzt gerade nicht diesen §. Kann mir nicht vorsdtellen, dass das für alle Straftaten gelten würde.

@Peter96

Es gibt da auch Ausnahmen. Schau dir einfach mal die Paragraphen §§3-7 im StGB an.