Welches Recht wird angewendet, wenn man im Ausland ein Verbrechen begeht?

8 Antworten

Nein, hier gilt das Recht im jeweiligen Land, wo die Straftat begangen wurde.

Das Auswärtige Amt versucht zwar - je nach Straftat - einzugreifen, was allerdings nur selten Erfolg hat. Bei Mord und Co. wird meist ohnehin nichts gemacht. Höchstens bei Straftaten, die lt. deutschem Gesetz ungerechtfertigt bestraft werden, wird der politische Druck erhöht.

Ganz grob kannst du dir das so vorstellen: Jedes Land ist doch vollkommen unabhängig und kann sich darum auch selbst aussuchen, wen es wie bestraft. Natürlich kann das schon mal zu diplomatischen Verwicklungen führen, aber letztlich ist die alleinige Frage:

Auf wen hat das Land alles Zugriff - einem Deutschen ist es vielleicht egal, wenn in Peru ihn jemand bestrafen möchte, solange er in Deutschland ist. Es gibt eben keine Chance seiner habhaft zu werden. Das ändert sich jedoch, sobald er zB seine Füße in Peru hat.

Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem die Tat begangen wurde. So kann natürlich auch ein Deutscher in den USA für einen dort begangenen Mord zum Tode verurteilt werden.

Das deutsche Strafrecht gilt nur im Geltungsbereich des GG. Als Deutscher kannst Du allerdings auch für Straftaten im Ausland in Deutschland verurteilt werden, wenn die Tat auch in Deutschland strafbewehrt ist - sonst nicht.

Der deutsche Staat kann nicht in die Souveränität anderer Staaten eingreifen, daher sind die Möglichkeiten des Staates dich vor der Todesstrafe zu bewahren, sehr begrenzt. 

Es gilt das Recht des Landes, indem die Straftat begangen worden ist, wenn man dort verhaftet worden ist. Ein Deutscher kann in den USA hingerichtet werden, ist auch schon vorgekommen. Wenn er aber vor seiner Ergreifung wieder in Deutschland ist und hier verhaftet wird, wird  er hier nach deutschem Recht verurteilt.