Insolvenz - Wie viel darf meine Frau verdienen?

4 Antworten

Hallo,

leider ist die Frage nicht leicht zu beantworten, weil wir nicht wissen, wieviel Deine Frau verdient. Ich versuche es mal zu erklären.

Es gibt leider kein Gesetz wo festgeschrieben steht, bei welcher Gehaltshöhe ein Ehepartner nicht mehr als unterhaltsberechtigt im Sinne der Privatinsolvenz gilt. Die Gerichte gehen nehmen meistens den Harz-IV Grundfreibetrag von 382 EUR, der noch um die persönlichen Verhältnisse aufgestockt wird. Die Grauzone liegt dann zwischen 500 und 570 EUR. Verdient Deine Frau darüber, dann zählt sie nicht als unterhaltsberechtigt.

Sollte sie also ein richtiges Einkommen haben, dann kann es auch noch passieren, dass man eines Deiner Kinder bzgl. des Unterhalts Deiner Frau zuordnet und dann würde zur Berechnung des Pfändungsfreibetrages nur noch ein Kind berücksichtigt werden. Allerdings glaube ich nicht, dass es soweit kommt. Das Gehalt Deiner Frau ist aber definitiv ein Thema.

Jetzt zu Deinem Gehalt. Unter folgendem Link https://goo.gl/1zLjTT findest Du die aktuelle Pfändungstabelle.

Bei zwei Kindern (Unterhaltsberechtigten) wird ab 1.700 langsam gepfändet und wenn Deine Frau noch dazugerechnet würde, weil ihr Gehalt zu niedrig ist, dann liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.930 EUR. Alles immer netto.

Viel Glück

Wenn Deine Frau sowieso nicht unterhaltsberechtigt ist, kann sie soviel verdienen wie sie will. Deine Insolvenz geht sie nichts an. (Außer bei der Wahl der Steuerklasse). Dein Selbstbehalt richtet sich nach Deinem netto. Siehe Pfändungstabellen, die hier bereits verlinkt wurden.