Haftung wenn der Ehepartner eine Firma hat

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Hallo marekmuellev, Ihre Frau ist nur Vollhafter wenn sie entweder einen Kreditvertrag oder eine Bürgschaftserklärung unterschrieben hat. Da beides nicht der Fall ist braucht Sie sich auch keine Sorgen zu machen. Interessanter ist vielmehr wie verhalte ich mich in der Zukunft. Wenn eine Insolvenz in der Familie diskutiert wird hat das ja meistens auch einen Grund. Auch die Zukunft muss in so einem Fall gestaltet werden wenn das beider Ehepartner Wunsch ist und die Ehe das zulässt. Bedenken Sie bitte das Vermögensverschiebungen zu Gunsten Dritter bis zu 10 Jahren danach vom Finanzamt und vom Insolvenzverwalter erfolgreich angefochten werden können. Das gilt besonders für Grundstücksgeschäfte, sonstige Wohn-und Gewerbeimmobilien sowie Barvermögen. Sollte der Fall eintreten machen Sie sich früh genug "nackig". Sie können mich gerne auch persönlich anschreiben. Gruß Peter

Der Anwalt hat Recht - aber gemeinsames Vermögen ist dann im Falle einer Insolvenz natürlich weg. Ihr eigenes Vermögen kann sie aber ohne Probleme behalten.

Sie haftet nicht. Private Anschaffungen sollten auf Ihre Rechnung und Namen gehen. Immobilien auch. Leider ist es so, dass die Banken sich gerne mit einer Bürgschaft usw. der Ehefrau absichern. Da müsst Ihr dann aufpassen und nicht darauf eingehen.