Zusammenziehen in der Privatinsolvenz?
Hallo , ich hab da mal mehrere Fragen zu dem zusammenziehen in Privatinsolvenz. ... und zwar ich verdiene ca.2000 netto ,er ca 1800 netto , er ist aber noch verheiratet und hat zwei Kinder die nicht bei ihm leben ,denen er aber somit unterhaltspflichtig ist... er muss wahrscheinlich bald in die Privatinsolvenz. Wie viel wird von ihm gefändet wenn unsere Gemeinschaft als eheähnliches Verhältnis gewertet wird wenn wir zusammen ziehen würden ? Darf er in der Insolvenz einfach umziehen ? Danke
3 Antworten
Das Einkommen der TE bleibt unberührt.
Pfändungstabelle für 01.07.2015 bis 30.06.2017 - § 850c ZPO ...
www.bafoeg-aktuell.de › RechtUmziehen ja, aber Meldug an den "Insolvenzverwalter".
Dein Einkommen spielt dabei keine Rolle. Schließlich bezieht sich das Insolvenzverfahren auf sein Vermögen. Da er dir gegenüber aber nicht unterhaltspflichtig ist, bleibt es bei der Berücksichtigung seines Kindes. Den Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" kennt das Zwangsvollstreckungsrecht nicht. Bei einem Einkommen von 1800 Netto wird kaum etwas pfändbar sein. Den genauen Betrag kannst du der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Umziehen kann er jederzeit. Es kann aber zu Problemen mit der auszuzahlenden Kaution kommen.
warum bleibt er nicht bei seiner familie? immerhin hat er 2kinder gemacht! isja blöd wenn er jetzt doppelt zahlen muss! da ihr zusammen 3800€ zur verfügung habt wird da schon ordentlich was abgezogen bestimmt! viel sogar alles von ihm, da du ja genug verdienst