Zusammenziehen in der Privatinsolvenz?

3 Antworten

Das Einkommen der TE bleibt unberührt.

Pfändungstabelle für 01.07.2015 bis 30.06.2017 - § 850c ZPO ...

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Umziehen ja, aber Meldug an den "Insolvenzverwalter".

Dein Einkommen spielt dabei keine Rolle. Schließlich bezieht sich das Insolvenzverfahren auf sein Vermögen. Da er dir gegenüber aber nicht unterhaltspflichtig ist, bleibt es bei der Berücksichtigung seines Kindes. Den Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" kennt das Zwangsvollstreckungsrecht nicht. Bei einem Einkommen von 1800 Netto wird kaum etwas pfändbar sein. Den genauen Betrag kannst du der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Umziehen kann er jederzeit. Es kann aber zu Problemen mit der auszuzahlenden Kaution kommen.

warum bleibt er nicht bei seiner familie? immerhin hat er 2kinder gemacht! isja blöd wenn er jetzt doppelt zahlen muss! da ihr zusammen 3800€ zur verfügung habt wird da schon ordentlich was abgezogen bestimmt! viel sogar alles von ihm, da du ja genug verdienst