Wie viel Geld darf ich wegen Insolvenz verdienen?

6 Antworten

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Moin,- es gelten die Regeln, nach den §§ 850 ZPO usw.- Das hat mit Bedarfsgemeinschaft o.ä. wie bei Hartz nix zu tun.- Auch haben Einkünfe v. nicht insolventen Lebenspartnern o. Familienangehörigen nix mit deiner Inso zu tun.- Da wird also nix zusammengerechnet.- Der Chef sollte mit pfändungsfreien Zuwendungen besonders spendabel sein.- z.B. Fahrtkosten, Spesen usw.- Was pfändungsfrei is steht au in o.a. §§.- Die Pfändungstabelle richtet sich nach der Anzahl der Personen, für die du zum Unterhalt verpflichtet bist.- Wie Misior schreibt liegt bei dir die Pfändungsgrenze mit Frau u. 2 Kindern bei 1770€.- Zusätzlich könnte dir dein Chef noch z.B. Fahrtkosten, Spesen, Urlaubs-,Weihnachtsgeld usw. pfändungsfrei auszahlen.- Für deinen Chef gelten einfach die Regeln einer Lohnpfändung.- Da hat also deine Frau nix mit zu tun.- Wenn mans geschickt anstellt, kannst in deiner Situation Problemlos 2000€ behalten.- + das Einkommen deiner Frau _ Kindergeld usw.- Man kann als insolventer also durchaus überleben.- Wie gesagt, das hat mit Hartz, o. Bedarfsgemeinschaft o.ä. nix zu tun.-

martello  07.07.2012, 09:44

Du träumst wie immer.Woher hast du den Quatsch immer?? Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld ist bis zur hälfte weg

Die Pfändungsfreigrenze liegt bei Dir mit 3 Unterhaltsberechtigten Personen bei 1769,99. Du darfst nicht nur Du solltest möglichst mehr verdienen, sonst kommst Du gar nicht von Deinen Schulden runter.

millas 
Fragesteller
 17.06.2010, 17:15

Unabhängig, dass meine Frau ALG I (740 EURO) bezieht?

Meinereiner67  17.06.2010, 22:52
@millas

die Frau is doch nicht insolvent.-

martello  07.07.2012, 09:47

Blödsinn Dein Inso läuft weiter ob der insoverw.was Pfändebn kann oder nicht

Du darfst jede Menge Geld verdienen, schließlich soll ja etwas für die Gläubiger bleiben. Solltest du erwischt werden, dass du deine Einkünfte absichtlich klein hältst, um nicht zahlen zu müssen, ist es Essig mit der Privatinsolvenz und du kannst dein Leben lang deine Schulden abstottern.

millas 
Fragesteller
 17.06.2010, 17:14

Das war nicht meine Frage!

JoachimWinters  19.06.2010, 14:39
@millas

"wie viel darf ich verdienen" lautete die Frage, und dazu ist die Antwort "unbegrenzt viel" die einzig richtige. Wenn es darum geht, wie viel des Verdienst wegen des Insolvenzverfahrens an die Gläubiger ausbezahlt wird und wie viel man selbst behalten darf, muss erstens die Frage anders gestellt werden und zweitens die Antwort sich danach richten, um welchen "Verdienst" es sich handelt, weil je nach Art des Einkommens keine, gekürzte oder volle Pfändungsfreigrenzen in der Insolvenz gelten.

Verdienen darfst du soviel wie du willst, bloß wird ab einem bestimmten Betrag das Geld an die Gläubiger verteilt.

Meinereiner67  17.06.2010, 23:12

erstmal macht sich der Inso-Verwalter die Taschen voll.- deshalb muss man kein schlechtes gewissen haben, wenn nix für die Inso-Masse reinkommt.- Wenn ich Schulden bezahlen will brauch ich keine Inso machen.- Genau deshaalb macht man doch ne Inso: um eben möglichst NIX zurück zu zahlen.-

Encephalone  18.06.2010, 07:21
@Meinereiner67

Man kann nur Inso machen, wenn man seine Schulden nicht bezahlen kann und das muss man erst mal nachweisen. Mit Wollen hat das nichts zu tun.

JoachimWinters  19.06.2010, 14:35
@Meinereiner67

Was für ein Blödsinn: Eine Insolvenz dient dazu, die Schulden zu regulieren, mit einer Verbraucherinsolvenz hat man darüber hinaus die Chance auf eine Restschuldbefreiung. Und beides gefährdet man, wenn man den Rat befolgt, "möglichst wenig zu bezahlen". Denn damit hat jeder Gläubiger eine Steilvorlage für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung - und das ganze Insolvenzverfahren war für die Katz'.

Encephalone  20.06.2010, 06:39
@JoachimWinters

Also wenn du Deine Schulden bezahlen kannst, wird dir wohl kaum einer eine Verbrauchernsolvenz gestatten. Und wer nicht zahlen kann, der bekommt sie auch. Sonst dürfte jeder Millionär Insolvenz anmelden!

Eine Tabelle über die Pfändungsfreibeträge ist hier bei dieser Schuldnerberatungsstelle:

http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege01072005_.pdf