Trotz Arbeitslosigkeit und Hartz 4 Unterhalt zahlen?

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schaue dort ...http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/achtung-muetter-nicht-zahlender-vaeter-auch-der-bezieher-von-alg-ii-hartz-iv-schuldet-kindesunterhalt-er-ist-verpflichtet-und-bleibt-verpflichtet-in-hoehe-des-mindestunterhalts-und-macht-sich-strafbar

Auch der Bezieher von ALG II / Hartz IV schuldet Kindesunterhalt; er ist verpflichtet und bleibt verpflichtet in Höhe des Mindestunterhalts, und macht sich strafbar nach § 170 StGB, wenn er nicht zahlt.

Das Bundessozialgericht hat sich am 9.11.2010 der hier vertretenen Auffassung angeschlossen. Auch der Bezieher von Leistungen nach Hartz IV kann / darf den Mindestunterhalt titulieren und zahlen und hat Anspruch darauf, dass bei Eigeneinkommen (Aufstocker) der gezahlte Unterhalt vom anzurechnenden Einkommen abgezogen wir. Das gilt auch dann, wenn Bedürftigkeit überhaupt erst in Folge der Unterhaltszahlung eintritt oder erhöht wird. ..>

Er soll sich einen Anwalt nehmen. Kinder haben vom Vater immer Anspruch auf Unterhalt, egal, wie die wirtschaftliche Situation der Mutter ist. Wenn sie gut ist, braucht er wenigstens ihr keinen Unterhalt bezahlen.

Dass der Mann momentan nicht "leistungsfähig" ist (Selbstbehalt als Erwerbsloser 800 Euro) entbindet ihn nicht von seiner Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern.
Wurde gegen ihn ein Unterhaltstitel erstellt, so häufen sich durch die fehlenden Unterhaltszahlungen Schulden an, die er später nachzahlen muss (Verjährungsfrist 30 Jahre).

Nur wenn er nachweisen könnte, dass es ihm trotz seiner "erhöhten Erwerbsobliegenheit" nicht möglich ist, den Mindestunterhalt für die Kinder aufzubringen, müsste er ggf. keinen Unterhalt zahlen - wenn der Titel dann entsprechend abgeändert wurde..

Dass die Mutter der Kinder arbeiten geht und wieder verheiratet ist, spielt erstmal keine Rolle. Denn sie leistest den Kindern bereits den "Betreuungsunterhalt" und ist damit nicht barunterhaltspflichtig.
Ihr Ehemann ist den Kindern ohnehin nicht unterhaltspflichtig (nur seiner Ehefrau), da es nicht seine leiblichen Kinder sind.
Zwar könnte die Frau auch am Barunterhalt beteiligt wären (oder diesen allein leisten), wenn ihr Einkommen das des eigentlich unterhaltspflichtigen Vaters weit übersteigt, allerdings läge der Nachweis dafür in der Verantwortung des Vaters - und erfolgt nicht "automatisch".

Wenn er Arbeitslosengeld von weniger als 800,- Euro bekommt, kann er keinen Unterhat zahlen, da er dann unter seinem Selbstbehalt liegt. Grundsätzlich ist er allerdings verpflichtet, sich krumm zu legen und sich um (irgendeine) Arbeit zu bemühen, um wenigsten den untersten Tabellensatz an Kindesunterhalt zahlen zu können.

Diese Pflicht, sich "krumm zu leoen", gilt aber nicht, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinerseits über ein normales Einkommen verfügt. Denn dann kann dieser Elternteil einspringen. Siehe hierzu http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/verschaerfte-einkommenspruefung/index.php

"Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Dies gilt sowohl für minderjährige als auch für erwachsene Kinder. Die Unterhaltsverpflichtung gilt für Kinder bis zum Alter von 21 Jahren, unabhängig von deren Bedürftigkeit."

http://ec.europa.eu/civiljustice/maintenance_claim/maintenance_claim_net_de.htm

Lies mal da.

Wenn er momentan nicht zahlen kann, werden wohl Schulden auflaufen.

Wegen der Frau weiß ich jetzt nicht.