Selbstbehalt insolvenz unterhaltspflicht?

4 Antworten

Durch das Kind erhöht sich Dein Freibetrag. Bei einem Nettogehalt von 1800 Euro werden in der Insolvenz lediglich 88,92 Euro gepfändet. Siehe Pfändungstabelle https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle

Vom Rest musst Du alles Genannte bestreiten.

Solange du den Mindestunterhalt an das Kind bezahlst, ist eigentlich alles Andere egal.

Der Selbstbehalt wegen der Insolvenz wird dem Kind gegenüber in der Regel nicht erhöht. Es liegt dann halt an dir irgendwo zu sparen, Raten zu reduzieren, günstiger zu wohnen etc.

Beim Insolvenzverwalter gibst du das Kind an, so dass du hier höher liegst um den Unterhalt zu zahlen.

Im Selbstbehalt dem Kind gegenüber ist eine Warmmiete in Höhe von 430 Euro enthalten. Also liegst du mit deiner Miete komplett drin.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Interessant1994 
Fragesteller
 25.05.2020, 08:07

Das verstehe ich aber nicht wie soll ein Mensch von unter 300€ dann leben.!?

Kessie1  25.05.2020, 08:15
@Interessant1994

Sich einen Nebenjob suchen?! Das Kind interessiert es nicht... Du hast dem Kind gegenüber einen Selbstbehalt in Höhe von 1160 Euro. Darin sind 430 Euro Warmmiete enthalten. Wenn du so viele Schulden gemacht hast, dann ist das dein privates Problem. Die Insolvenz ist ja schon mal der erste Schritt in die richtige Richtung.

Aber es ist nun mal wie es ist: Kindesunterhalt ist das A und O. Und glaube mir: Andere müssen dies auch hin bekommen... Und du hast ja nicht "nur" 300 Euro?!

Mit 1800 netto abzüglich Unterhalt verbleiben dir zum Leben (abzüglich Unterhalt 267, max. 286 Euro) also um die 1500... Davon leben Andere auch!

Wie kommst du eigentlich auf 319 Euro Unterhalt? Du bist in Stufe 1, das Kind ist 4. Je nachdem wie hoch dein tatsächliches bereinigtes Netto ist (also inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld und Steuererstattung) bezahlst du nach Stufe 1 bzw. 2 wenn du nur ein Kind hast.

Interessant1994 
Fragesteller
 25.05.2020, 08:24
@Kessie1

Irgenwie verstehe ich das nicht wie können mir 1500€ bleiben zum Leben wenn ich einen selbsbehakt von 1160€ bleiben wo ich fixkosten und Unterhalt von abziehe? Irgenwie blicke ich da irgenwie nicht durch..

Interessant1994 
Fragesteller
 25.05.2020, 08:27
@Interessant1994

Neben einem Vollzeit Job noch einen Nebenjob zu haben bringt in wie fern was?? Das Geld wird doch abgetreten an die Insolvenz Beraterin bzw an die Gläubiger??

Kessie1  25.05.2020, 08:38
@Interessant1994

Wäre dein Gehalt so niedrig, dass du den Mindestunterhalt nicht zahlen könntest - was du ja aber kannst, dann würde ein Gericht zu dir sagen: suche dir einen Nebenjob! Im übrigen sind die Selbstbehalten Grenzen Kindesunterhalt und Pfändungsfreibeträge ja nicht identisch. Aber du hast "ausreichend" Einkommen.

Zum Verständnis: der Selbstbehalt beinhaltet die Summe die dir zum Leben bleibt. Was du mit dem Geld machst, ist dann deine Entscheidung. Du kannst ja nicht einfach mal die Mietkosten da raus rechnen und sagen: hey, jetzt habe ich ja nur noch 300 Euro. Der Selbstbehalt ist ja kein Taschengeld welches man "übrig" hat.

Schau mal in die Pfändungsfreigrenzentabelle: du hast z.B. 1800 netto. Davon sind bei einem Unterhaltsberechtigten um die 90 Euro pfändbar. Damit müssen deine Gläubiger hin kommen.

Grob gerechnet also 400 Euro die von deinem Netto abgehen, bevor du das Geld hast wovon du dein Leben bestreiten kannst. Also anstatt 1800 hast du dann eben nur noch 1400 zum Leben. Davon bezahlst du Miete, Essen, Trinken, Versicherungen etc.

Der Selbstbehalt dem Kind gegenüber ist lediglich die Summe, die dir mindestens bleiben müsste um dein Leben zu finanzieren... Also wenn du jetzt nur 1200 Euro netto hättest, dann kannst du an das Kind ja nicht knapp 300 Euro zahlen und deine Gläubiger bekommen dann auch nichts...

Es gibt für die Privatinsolvenz eine Tabelle für den Selbstbehalt, kannst du im Internet finden.

Wenn es nur dieses eine unterhaltsberechtigte Kind bzw.Person gibt, dann sollte der Selbstbehalt laut Tabelle bei derzeit 1569,99 € Netto liegen, würde es keine unterhaltsberechtigte Person geben, dann würden es derzeit 1139,99 € Netto Selbstbehalt sein.

Mit diesem Freibetrag würde dann im Regelfall alles weitere zu bestreiten sein, also auch deine Warmmiete usw.

Ohne Insolvenz stünden dir bei nur einer unterhaltsberechtigten Person min.1160 € bereinigtes Nettoeinkommen zu, also nicht nur dein monatliches Netto, sondern auch 1/12 von z.B. Urlaubs, Weihnachtsgeld und Steuerrückerstattung kämen zum Netto dazu.

Davon könntest du dann min. pauschal 5 % für berufsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen, der Rest würde dann im Regelfall dein bereinigtes Netto ergeben und danach richtet sich dann der Zahlbetrag, abzüglich hälftiges Kindergeld bei minderjährigen Kindern.

Hier wären dann in diesen 1160 € bereinigtem Nettoeinkommen für die Warmmiete 430 € enthalten.

Es könnte dann also nicht nur bei zu zahlendem Unterhalt ohne Privatinsolvenz ggf.die Möglichkeit eines höheren Selbstbehalts bestehen, sondern auch bei Privatinsolvenz.

Denn es gibt ja auch Städte wo man selbst bei geringen Ansprüchen keinen angemessenen Wohnraum für 1 Person von 430 € pro Monat bekommt, denn dieser Betrag wäre nur in diesen bereinigten 1160 € Netto enthalten.

Da gibt es z.B. in München ggf.eine etwas größere Besenkammer, deshalb könnte dieser Selbstbehalt auf Nachweis und Notwendigkeit sicher auch bei der Insolvenz erhöht werden.

Würdest du angenommen im Monat auf ein Netto von 1901 € - 2300 € kommen, müsstest du z.B. derzeit für ein Kind unter 6 Jahren 388 € pro Monat zahlen, davon kannst du aber bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld von derzeit 102 € ( von 204 € Kindergeld ) in Abzug bringen.

Der Zahlbetrag würde dann bei angenommen nur noch 286 € liegen !

Nach der Tabelle bei Privatinsolvenz stünden dir aber 1569,99 € zu, es blieben also nach Zahlung der 286 € noch 1283,99 € übrig.

Hoffe das ich mich nicht irre !

Interessant1994 
Fragesteller
 25.05.2020, 12:05

Okay das bedeutet also quasie würde ich dann von den 1283,99 Miete Strom und noch andere Verpflichtungen zahlen und der Rest bleibt bei mir und wird nicht irgenwie abgetreten oder gepfändet.. ich habe das immer so verstanden wenn ich 1800€ netto verdiene geht alles bis auf 1179€ selbsbehalt weg.. bzw sind es ja anscheinend 1160€ und muss dann noch Unterhalt davon bezahlen..

isomatte  25.05.2020, 12:13
@Interessant1994

Nein das bleibt dir dann und davon zahlst du nur deine Miete usw.

Deshalb habe ich dir ja auch die Tabelle bei Privatinsolvenz für deinen Selbstbehalt angegeben, da gibt es zum normalen Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht einen kleinen Unterschied, so zumindest habe ich es im Internet gefunden.

Habe dir ja den Selbstbehalt bei normalem Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle von bereinigten 1160 € Netto angegeben und den Selbstbehalt wenn du Insolvenz hast und der richtet sich dann danach ob und wenn ja für wie viele Personen du unterhaltspflichtig bist.

Interessant1994 
Fragesteller
 26.05.2020, 00:31
@isomatte

okay super danke für die nette Hilfe. :)

Und was soll die Insolvenz bringen?

die unterhaltsforderungen, Miete u d Strom bleiben ja bestehen... bestenfalls bist du die 2400€ an die Justiz los... wobei ich dessen nichtmal sicher bin...

Interessant1994 
Fragesteller
 25.05.2020, 00:06

ich strebe eine Insolvenz an da ich 30.000 Euro schulden habe.

Vampire321  25.05.2020, 01:05
@Interessant1994

Aber von denen hast du in deiner Auflistung nix erwähnt... wie auch immer:

30k finde ich bei deinem Einkommen jetzt nicht unbedingt so extrem das man dafür in die PI müsste... deine Schufa ist danach hinüber, rede lieber über einen mittelfristigen tilgungsplan mit deinen Gläubigern

Interessant1994 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:07
@Vampire321

Würde mir dann quasie bei Einigung deutlich mehr Geld zum Leben bleiben?

Vampire321  25.05.2020, 06:46
@Interessant1994

Nein... du wirst so oder so nur den selbstbehalt behalten ... aber du wirst deine Schufa retten und zukünftig noch Kredite bekommen - wenn du deine Schulden bezahlt hast!

gehst du in die PI, wird das schwer ...