Inkasso stand plötzlich vor der Tür!

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lies dir mal das hier dazu durch: http://schulden24.com/inkasso/

Einen Inkassomitarbeiter muss man nicht in die Wohnung lassen,ebenso sollte man NICHTS unterschreiben,was die einem vorlegen (das war also ein Riesenfehler von deiner Freundin). Deine Freundin soll das Inkassobüro auf die gültige eidesstattliche Versicherung hinweisen,dann ist erstmal wieder Ruhe.

JoachimWinters  08.07.2010, 19:14

Wenn ein Fragesteller eine solche Antwort als "hilfsreichste" auszeichnet, wollte er wohl nur seine vorgefasste Meinung bestätigt bekommen.

Als ich mich bei diesem Forum registriert habe, war ich davon ausgegangen, dass hier in einer sachkundigen Gemeinschaft optimale Lösungen entwickelt werden.

Was ist denn nun an der Antwort von Werniman "hilfreichst"? Warum "ist erstmal wieder Ruhe" nach dem Hinweis auf eine eidesstattliche Versicherung? Werniman unterstellt zwar, dass es sich um eine "gültige" EV handelt. Aber laut Fragesteller ist die EV im letzten Jahr abgegeben worden. Inzwischen kann die Freundin eine neue Arbeit gefunden haben, vielleicht haben sich ihre Vermögensverhältnisse geändert. Der Gläubiger darf also jederzeit aus konkretem Anlass auch innerhalb von drei Jahren eine neue eidesstattliche Versicherung abnehmen lassen.

Und warum soll es von vornherein schlechter für die Schuldnerin sein, geänderte Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einem Inkassomitarbeiter zu besprechen als einen Besuch vom Gerichtsvollzieher zu bekommen?

Richtig ist, dass man einen Inkassomitarbeiter nicht in die Wohnung lassen MUSS, aber seriöse Inkassounternehmen suchen gerade in einem persönlichen Gespräch nach gemeinsamen Lösungen.

Unseriöse selbst ernannte Inkassofirmen (oft kriminell wie das "Russeninkasso") muss man selbstverständlich abweisen. Wenn sich jemand aber als Mitarbeiter/in eines registrierten Inkassounternehmens legitimieren kann, ergeben sich evtl. Vorteile aus dem Gespräch. Im Vergleich zu einer jederzeit möglichen Konto- oder Gehaltspfändung ist doch z.B. eine Ratenvereinbarung für Schuldner keine schlechte Lösung, oder?

Und warum sollte ich eine Ratenzahlung, Stundung oder sogar die Auskunft, in absehbarer Zeit nicht zahlen zu können, dann nicht auch mit meiner Unterschrift bestätigen? Schließlich wird ein seriöses Inkassounternehmen die getroffene Absprache per Kopie o.ä. bestätigen, so dass die Schuldner etwas in der Hand haben…

Werniman  08.07.2010, 20:01
@JoachimWinters

Daß die Inkassobranche so einen miesen Ruf hat,hat sie nicht nur dem "Russeninkasso" zu verdanken,sondern auch den Außendienstmitarbeitern der legalen Inkassobüros. Denn oft genug arbeiten diese mit ebendiesen Drohkulissen,für die sie berüchtigt sind. Speziell denke ich daran,daß einige dieser Herrschaften sich selbst hoheitliche Rechte andichten,nur um den Schuldner zu irgendeiner Reaktion oder einer Unterschrift zu bewegen. Das machen sie besonders gern,wenn sie eigentlich wissen,daß sie kein Anrecht mehr auf das Geld haben (weil die Sache z.B. schon verjährt ist).Ich kenne das selbst auch,ich hatte früher auch mal einige tausend Euro Schulden und hatte insgesamt Besuch von 4 dieser Herrschaften...3 davon habens auf diese Tour versucht,sind aber nicht durchgekommen.Und dabei rede ich nicht von Mitarbeitern irgendwelcher Hinterhof-Inkassobüros,sondern bundesweit bekannter Unternehmen. Und die Unterschrift: In welcher Branche ist es üblich,sich den reinen Besuch beim Kunden quittieren zu lassen? Handwerker, Müllfahrer, Briefträger, Versicherungsvertreter,nichtmal der Gerichtsvollzieher wollen eine Unterschrift für den Besuch beim Kunden. Ist es da so verwunderlich,daß die "Kunden" misstrauisch werden,wenn eine in Verruf geratene Branche plötzlich eine Unterschrift für einen "Kundenbesuch" will ?
Zur eidesstattlichen Versicherung: Natürlich könnte die Schuldnerin inzwischen eine neue Arbeit gefunden haben. Ich war mal dabei,als der Gerichtsvollzieher bei einem Kumpel eine EV abgenommen hat. Der GV sagte damals,daß mein Kumpel jede Änderung in den Einkommensverhältnissen zu melden habe,der GV macht dann Meldung an den Gläubiger. Heißt:Geht man davon aus,daß es keine Meldung gab,weils halt keine Änderung in den Einkommensverhältnissen gab,dann ist die letzte EV m.E. weiterhin gültig.

Das mit dem Unterschreiben hätte sie lassen sollen, hoffentlich hat sie da nicht noch was anderes mit unterschrieben! Niemand MUSS bei dem Inkassotypen was unterschreiben!

Einfach klingeln darf er, aber nicht belästigen. Und reinlassen muss und sollte man ihn nicht!

Eigentlich sollte nichts passieren, mit der E.V. (früher Offenbarungseid) sollten ihre Schulden geregelt sein, bzw. wieviel die Gläubiger kriegen.

Problem: die (unseriöseren) Inkassobüros geben auch nach EV/Privatinsolvenz keine Ruhe und versuchen, über die Pfändungsgrenze hinaus Geld auszupressen und so u.U. die Schuldner in Notsituationen zu stürzen und andere Gläubiger um zustehende Anteile zu bringen. Allgemein schauen sie auch nach, wie die Vermögensverhältnisse der Schuldner aussehen (höheres Einkommen, ggf. Schwarzarbeit).

Ihr sollte eigentlich nichts passieren, außer, dass EV/Privatinsolvenz an sich eine unangenehme Sache ist. Und pass auf, dass die Inkassofritzen nicht versuchen, Dir Geld aus den Rippen zu leiern! Deine Freundin muss ihre Schulden selbst abbezahlen oder über Privatinsolvenz loswerden, nicht reinziehen lassen!

Wenn die weiterhin lästig werden, am besten zum Anwalt gehen! Über die Pfändungsgrenze (knapp 1000 Euro) hinaus braucht sie nichts zurück zu zahlen, wenn sie den Weg der Privatinsolvenz geht.

Wenn es keine Privatinsolvenz ist und sie trotz EV ihre Schulden abbezahlt, solltet ihr mal die Forderungen der Inkassobüros überprüfen, die setzen nämlich gerne Fantasiebeträge an!

JoachimWinters  08.07.2010, 19:19

Seit wann sind "mit der E.V. ... Schulden geregelt"? Was ist daran "unseriös", eine an Eides statt (!!!) abgegebene Erklärung bei berechtigten Zweifeln zu hinterfragen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, ihr Geld zu bekommen? Und warum muss ich in die Privatinsolvenz gehen, um nichts "über die Pfändungsgrenze hinaus" zahlen zu müssen?

Wer immer diese Antwort als "weitere gute" bezeichnet (hat), ist in einem wirklich sachkundigen Forum fehl am Platz!

Es ist schon erstaunlich, welche Wertmasstäbe bei den Beantwortern zugrunde liegen. "Inkassotypen" - "Inkassofritzen" Also ich bin weder ein "Typ", noch ein "Fritz". Ich bin Jurist, war Justitiar eines der größten Konzerne Deutschlands, Jurist in der Rechtsabteilung einer Weltbank, studierte Jura, Philosophie, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Rhetorik. Und ich arbeite ethisch und moralisch einwandfrei, helfe manchen Schuldnern aus ihrer Misere, besorge Ihnen ggf. auch neue Arbeitsplätze, wenn ich bemühte Schuldner treffe, verhandele mit großer Seinsibilität, ziehe niemanden über den Tisch, berechne keine unzulässigen Kosten und suche einen für beide Parteien gangbaren Weg. Ihr Witzbolde solltet nicht vergessen, dass sich der Schuldner - nicht der Gläubiger oder oder "Inkassotyp" verwerflich verhalten hat. Es gibt Schuldner, die ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Krise gerieten - z. B, nach Scheidung oder plötzlicher Arbeitslosigkeit. Ein seriöses und menschliches Inkasso-Unternehmen sucht hier zu helfen. Und es gibt Schuldner die alles Dritten überschreiben und sich königlich über Ihre "klugen Schachzüge" und die dämlichen Gläubiger amüsieren. Sie legen alle 10 Jahre eine Privatinsolvenz hin, betrügen um Millionen, machen sich nichts daraus, wenn ganze Firmen und Familien dadurch bankrott gehen - und halten sich für besonders schlau. Inkassotypen können diese oberschlauen Profischuldner empfindlich beißen - um es mal diplomatisch zu sagen. Da kann man sich streiten, ob die Methoden immer "korrekt" sind- aber Ihr könnt ja mal den Fliesenleger oder Glaser fragen, der seine Familie und Firma durchbringen muss und wegen solcher pflichtvergessener asozialer Schmarotzer Existenzängste hat - von gesundheitlichen Folgen ganz zu schweigen. Und die Zahl derer, die sich für superschlau hält, nimmt zu - insbesondere unsere lieben ausländischen Mitbürger scheinen sich hier besonders gekonnt zu profilieren. Ihre besondere Freundlichkeit und ihr stilvoller Umgang mit ihrern deutschen Mitbürgern ist jedesmal exquisit!! Wer ist also der "Typ" oder der "Fritz"? Nun zur Antwort: Inkassotypen dürfen nicht nur den Schuldner aufsuchen, sie müssen es auch - denn sie haben sich bekanntlich verpflichtet, alles lege artis zu tun, um dem Gläubiger sein Geld zu verschaffen. Legt sich also der Schuldner quer - und macht er keine Angaben, muss man ihn persönlich aufsuchen. Das liegt daran, dass sich insbesondere Angehörige des Prekariats einigeln und selbst auf Hilfen incht zugehen.Auch gehört zu den Aufgaben eines Inkasso-Unternehmens die Ermittlungen vor Ort - Ermittlungen von Lohnverschiebungen und -verschleierungen - Umfeldbefragungen und vieles mehr. Dass es böse Methoden gibt, bestreite ich nicht - aber ein Schuldnerbesuch gehört dazu nicht- ganz im Gegenteil - bei einem Schuldnerbesuch kann man die Hintergründe der Zahlungsunfähigkeit besser einschätzen, besser verstehen -und besser HELFEN. Man erkentn sofort, ob dr Schzuldner ien Betrüger ist oder sich bemüht. Denn es ist nicht im Interesse eines Inkasso-Menschen, einen Schuldner "platt" zu machen oder "auszusaugen" - Eure Worte sind aus der Mottenkiste böser Märchen. Auch die Wortwahl der Frage zeigt deutlich, welche Einstellung hier bei den Schuldnern herrscht "irgend einen Mist, den sie angeblich gekauft haben soll.." offenbar war es für sie kein Mist als sie ihn kaufte. Und wenn sie unzurechnungsfähig sein sollte, lass sie unter Betreuung stellen. Du Neunmalkluger Frager kannst ja dann die Finanzbetreuung übernehmen. Hinter dem "Mist" stehen übrigens "Typen" die den Mist herstellen. Es haben sich da mal Menschen überlegt, womit sie die MEnscheit beglücken können, sich selbständig gemacht - viel Risiko auf sich genommen - rundum die Euhr gebuckelt - Finanzierungen besorgt - sich in neue Materie in kürzester Zeit eingearbeitet - oft mit dem Geld jongliert, auf Rentenansprüche mangels Masse verzichtet - und dann vielleicht Erfolg gehabt - und vertreiben nun den "Mist" - und dann gibt es "Typen", wie Euch, die kaufen den Mist und bezahlen ihn nicht, weil die Kapitalisten sie natürlich aussaugen - weil sie ihre Leistung bezahlt haben möchten. Hat sich Euer Blick auf die Realität getrübt? Ich denke, es wird höchste Zeit, verwerflich handelnden Menschen wie Euch wieder mal Benehmen beizubringen.

rainerendres  08.07.2010, 21:22

Rundumschlag ala B.B ;)

Ich bin anderer Meinung ! Der Inkassoaußendienst arbeitet sehr oft auf Provision und vertritt nun mal NICHT die Interessen des Schuldners.

Die Kosten des nicht vom Schuldner angeforderten Außendienstes sind nicht erstattungsfähig.

Inkassomitarbeiter dürfen genaus wie Gerichtsvollzieher jederzeit den Schuldner besuchen. Eine EV hält sie davon nicht ab. Die Unterschrift bestätigt nur, dass der Mitarbeiter da war; er braucht sie als Bestätigung für seinen Auftraggeber. Andererseits berechtigt dies das Inkassobüro nun Kosten für die Außendienstmitarbeit abzurechnen, was die Schulden Deiner Freundin noch erhöht. Schließlich ist der Schuldner dem Gläubiger zum Ersatz des entstehenden Verzugsschadens verpflichtet - und dazu zählen eben auch Inkassokosten.

whiteTree  07.07.2010, 16:46

Reinlassen oder unterschreiben muss man aber bei Inkassoleuten nicht!

whiteTree  07.07.2010, 16:54

Ach so, und beliebige, willkürliche Hausbesuche können die auch nicht einklagen; sonst könnte ja 3x am Tag einer von denen aufkreuzen und das als Inkassokosten geltend machen.

Auch, wenn sie unterschrieben hat, sollte sie ggf. Kosten für solche Hausbesuche nicht anerkennen, das ist nicht zum Inkasso notwendig und damit nicht einforderbar!

Wo sollen denn die vom Inkasso sonst hinkommen? In jedem Fall ruhig bleiben, da sie ja schon an Eides statt versichert hat. Die Unterschrift braucht der um nachzuweisen, daß er deine Freundin besucht hat. rechtlich hat das nix zu sagen.