Mietvertrag trotz Schufa?

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Private Vermieter verzichten manchmal auf die Schufa-Auskunft und geben sich mit einer Gehaltsbescheinigung und einem Nachweis, dass man schon "soooo" lange in der Firma in ungekündigter Stellung ist zufrieden. Aber überall wo ein Makler eingeschaltet ist oder es über eine Hausverwaltung geht oder ein Vermieter mehrere Wohnungen hat ist die Schufa-Auskunft üblich. Und bei mehreren Eidesstattlichen Versicherungen sieht es nicht gut aus. Die Gefahr dass es jederzeit zur Pfändung kommen kann ist ziemlich hoch. Da wirst Du kein Glück haben.

Vielen lieben Dank an alle !

Falls dem so sein sollte, ist es besser, wenn man dem künftigen Vermieter von Anfang an reinen Wein einschenkt, denn mit Ehrlichkeit kommt man weiter. Durch eine Schufaauskunft kommt das sowieso raus, und man wird evtl. abgelehnt, weil man es verschwiegen hat.

Ich habe meinen Mietvertrag ohne Schufaauskunft bekommen.Aber der Vermieter kann bei negativen Einträgen ablehnen.

Ich bin selbst privater Vermieter und hauptberuflich arbeite ich in einem großen Immobilienunternehmen, das Wohnungen vermietet.

Beruflich haben wir mit der SCHUFA einen Großkundenvertrag, sodass wir automatisiert über die EDV die SCHUFA-Auskunft (nach vorigem Einverständnis des Interessenten) einholen. Wenn dort sog. "Negativmerkmale" nachzuweisen sind, die aber seid mind. 6 Monaten als "erledigt" gespeichert sind, die Anzahl nicht größer als 3 und die Summe nicht größer als 1.500 EUR betrug, nehmen wir Neuvermietungen vor. Andernfalls lehnen wir diese ab, auch wenn der Mieter möglicherweise arbeiten geht, da die Gefahr von Pfändungen zu groß ist.

Privat mache ich dies nicht so, da bin ich strenger. Wenn dort ein Negativmerkmal vorhanden ist, lehne ich die Vermietung schon ab. Das kommt immer auf den Einzelfall an, aber ich glaube, an eine Wohnung zu kommen, ohne SCHUFA-Auskunft, ist schon sehr schwierig. Da wurden mir auch schon im Laufe der Jahre gefälschte SCHUFA-Auskünfte (kann man sich ja einfach erstellen) vorgelegt. Entsprechende Personen werden regelmäßig der Urkundenfälschung und des Eingehungsbetruges angezeigt. Seit dem fordere ich auch immer über den Arbeitsrechner die automatisierte SCHUFA-Auskunft, denn dort können wir genau sicher sein, dass das echt ist, was darin steht. Ferner prüfen Unternehmen auch noch in anderen sog. Scoringdatenbanken nach, wie z. B. bei der InFoScore in Baden-Baden, der Bürgel Wirtschaftsauskunft und Inkasso GmbH. Das ist auch sehr relevant.

Also, einem Vermieter ist es nicht gestattet, diesbezügliche Unterlagen zu verlangen, so jedenfalls der Gesetzgeber und aktuell auch wieder der BGH. Auch die Schufa selbst behauptet ja immer wieder, daß ein Vermieter überhaupt kein Vertragspartner /Mitglied dieses Ladens sein kann und deshalb auch keine Angaben abrufen kann.Für den Fall einer Ablehnung ist so ein Vermieter also nur mit gerichtlicher Hilfe zu überzeugen, daß sein unglaubliches Verhalten in Deutschland eben bestraft wird.Viel Glück.

Wer die Schufa-Auskunft verweigert bekommt eben die Wohnung nicht. Noch kann auch der Staat niemanden zwingen seine Wohnung an einen unsicheren Kunden zu vermieten. Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

@DerHans

Schön, daß Du dicke benötigst. Es wird seinen Grund haben. Ich rege an, lediglich einen kleinen >Blick in die Literatur zu werfen und gut ist. Dort wurde geordnet, was ein Mieter zu liefern und welche Frage er zu beantworten hat. Alles eigentlich ganz einfach. Es sei denn, es geht um Bretter.