seghorn inkasso

9 Antworten

Du solltest gar nicht zahlen, wenn kein gerichtlicher Titel vorliegt. Denn Forderungen aus 2007 sind seit dem 31.12.2010 verjährt!

Schicke also einen Brief und erkläre:

  • dass du keine Zahlung vornehmen wirst, da kein rechtskräftiger Titel vorgelegt wird (Vollstreckungsbescheid, Urteil)
  • die Forderung seit dem 31.12.2010 verjährt ist.
  • Du die Weitergabe deiner Daten explizit untersagst, sowie die sofortige Löschung verlangst.
  • Du abgesehen von der Bestätigung zu obiger Aufforderung keine weitere Kommunikation wünschst und bei Zuwiderhandlung Strafanzeige wegen Nötigung stellst und Beschwerde beim zuständigen Landgerichtspräsidenten einlegst.

danke für deine schnelle antwort.

Das steht im schreibe .

Sehr geehrter .......... die Forderung der Hamburg Mannheimer Versicherung ist auf die ERGO Versicherung AG übergegangen . Von dieser sind wir jetzt mit dem Einzug der Forderung beauftragt . Uns liegt der Schuldtitel vom 26.04.2007 zum Aktenzeichen .....vor. Da sie sich bereits seit längerem im Zahlungsverzug befinder , haben sie auch die für unsere Beauftragung entstandenen Kosten zu zahlen.

@Bernulf1488

Da liegt wohl ein Titel vor...verstehe nicht wie man es soweit kommen lassen kann.

Dieser ist 30 Jahre lang vollstreckbar, also bis zum 31.12.2037. Du kannst jetzt die Vorlage des Titels verlangen. Wenn dieser vorgelegt wird kann die Forderung vollstreckt werden. Du wirst zahlen müssen. Die Fantasiegebühren des Inkassobüros hättest du dir sparen können, wenn du damals die richtigen Schritte eingeleitet hättest.

@kevin1905

der witz ist ruft man da an.. hat man meist unferudnliche leute dran.... außerdem melden die sich da mit ergo versicherung und nicht mit dem namen der inkassofirma,,, also ganz koscher ist das nicht... wie im meinem kommenar schon erwähnt habe ich lange vor 2008 keine versichrung bei denen gehabt.... also ist das ganze eh schon verjährt... den titel dens angeblich gibt müsste ich ja auch bekommen haben.... habe ich aber nicht.... mal abwarten.. schön das ich net alleine bin mit dem mist...

@katti1980

"melden die sich da mit ergo versicherung und nicht mit dem namen der inkassofirma"

dachte ich mir schon. Die Inkasso-Tante ist eine die bei Ergo beschäftigt ist oder war und hat sich bei eimem Telefonat bloß versabbelt. So kommt die auch locker an die ganzen alten Kundendaten, und zwar die, die schon länger nichts mehr mit der HM zu tun haben.

Alle haben auch den angeblichen Schuldtitel (gerichtlicher Vollstreckungsbescheid) NIE zugesand bekommen. Jedoch hat mir ein Gericht das Vorliegen dieses sowie die Zustellung und den Gesamtbetrag auf telefonische Anfrage bestätigt. Meine Prüfung der Gerichts-Telefonnummer ergab, dass ich tatsächlich mit dem Gericht verbunden war.

Irgendwas stimmt hier nicht warum wurde ein Schuldtitel, der jawohl vom Unternehmen Ergo oder Vorgänger mit der Absicht erwirkt wurde, an die Kohle zu kommen, dann nicht nach des Erlassens direkt vom Schuldner eingefordert?

Gab es überhaupt eine Schuld?

Wer hat noch derartige Inkasso-Vorderungen erhalten?

Sollte nicht die Kripo eingeschaltet werden?

Sollte man evtl. das Unternehmen ERGO dazu auffordern, seine Vorderung erneut zu begründen, da Zweifel bestehen, dass ein Titel tatsächlich bestand oder evtl gefälscht wurde?

ERGO sollte doch ohne Probleme dazu in der Lage sein, die zugrundeliegende ehemalige Versicherung, aus der die angeblichen Schulden erwachsen sind, zu benennen und nachzuweisen.

aus dem Kalenderjahr 2007, schreibst du?

Auf was bezieht sich denn SEGHORN INKASSO in dem Schreiben, auf einen vorliegenden Vollstreckungstitel?

Wenn die nichts in der Hand haben und du auch nie eine Teilzahlung in den letzten Jahren geleistet hast, dann dürfte die Sache wohl bereits verjährt sein.

Schreibe denen doch einfach erst einmal an, dass du die Forderung nicht anerkennst und dich auf § 195 BGB beziehst. Zum weiteren mögen sie dir die Vollmacht des Auftraggebers/Vollmachtgebers nachweisen.

Hallo!

Ich habe gestern auch so einen Brief bekommen. Haargenau das gleiche schreiben. Auch Hamburg Mannheimer, Datum29.03.2007,194,52€.

DER WITZ IST ABER: Ich habe seit bestimmt 2005 dort keine Versicherung mehr. Mein neuer Versicherungsfutzi hat dort damals angerufen,fristgerecht meine Versicherung gekündigt. Was übrigens keine Versicherung war, sonder ein Spar/Ausbildungsvertrag für meinen Sohn. Sehr sehr merkwürdig finde ich allerdings, das dieser Brief an die Adresse meiner Großmutter gegangen ist. Ich dort aber seit 2002 nicht mehr wohne. Und besagte Versicherung habe ich im September 2003,zur Geburt meines Sohnes abgeschlossen.

Im Internet findet man sehr viele merkwürdige Sachen zu diesem Unternehmen und ich werde dort überhaupt NICHTS bezahlen! Warum sollte ich auch was bezahlen, ich habe ja damals sogar das eingesparte AUSGEZAHLT bekommen!

Mal kurz gegen den ganzen Quatsch: Inkassokosten sind vom Schuldner zu bzahlen !!! BGB § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Natürlich gibt es immer mal wieder einzelne Richter die es mal durchgehen lassen mögen, aber fast alle Gerichte geben der Inkassogebühr recht. Hier ein Auszug einiger Gerichte: Welche Gerichte erkennen Inkassokosten an? Die nun folgende Auflistung beruht auf persönlichen Erfahrungen und erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder garantiert, dass jeder Richter der genannten Gerichte auch in Zukunft in diesem Sinne entscheiden wird. Ergänzungen der Liste von Lesern sind willkommen.

LG Bayreuth in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr LG Dresden LG Düsseldorf in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr LG Freiburg in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr LG Kassel in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr LG Konstanz in Höhe einer 1,3 RA-Gebühr LG Lübeck in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr LG München I in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr LG Münster in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr LG Paderborn in Höhe einer 1,3 RA-Gebühr

AG Aachen in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Ahlsfeld in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Annaberg in Höhe einer 0,7 RA-Gebühr AG Augsburg in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Bad Aibling in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Bad Doberan in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Bad Liebenwerda in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Biberach in Höhe einer 0,65 – 1,3 RA-Gebühr AG Bitterfeld in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Bonn in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Brake in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Brandenburg an der Havel in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Braunschweig in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Burgwedel in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Buxtehude in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Chemnitz in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Dortmund in Höhe einer 0,7 RA-Gebühr AG Dresden in Höhe einer 0,65 – 1,2 RA-Gebühr AG Eisenach in Höhe einer 0,65 – 1,2 RA-Gebühr AG Emden in Höhe einer 1,3 RA-Gebühr AG Erfurt in Höhe einer 0,65 – 1,2 RA-Gebühr AG Eschwege in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Esslingen in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Ettlingen in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Frankenberg in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Frankfurt/Main in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Fürstenwalde in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Geilenkirchen in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Gelsenkirchen in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Göppingen in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Goslar in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Grevesmühlen in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Groß-Gerau in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Halle/Saale in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Hamburg-Wandsbek in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Hannover in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Heilbronn in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Hersbruck in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Hildesheim in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Hof in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Idstein in Höhe einer 1,3 RA-Gebühr AG Kaufbeuren in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Kempten in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Kerpen in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Kleve in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Königs-Wusterhausen in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Konstanz in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Krefeld in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Lebach in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Leipzig in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Leverkuseb in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Lindau/Bodensee in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Linz in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Lörrach in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Ludwigshafen/Rhein in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Lübeck in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Lüneburg in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Magdeburg in Höhe einer 1,3 RA-Gebühr AG Mannheim in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Mönchengladbach in Höhe einer 1,3 RA-Gebühr AG Mühldorf a.Inn in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Mühlhausen in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG München in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Nördlingen in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Oberhausen in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Oldenburg in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Osterholz-Scharmbeck in Höhe einer 1,3 RA-Gebühr AG Pforzheim in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Pinneberg in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Radolfzell in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Ravensburg in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Reutlingen in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Riesa in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Rosenheim in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Schöneberg in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Schwabach in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Schweinfurt in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Schwelm in Höhe einer 0,6 RA-Gebühr AG Schwerin in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Siegburg in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Sinsheim in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Sondershausen in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Spandau in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Speyer in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Stuttgart in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Syke in Höhe einer 1,3 RA-Gebühr AG Tempelhof-Kreuzberg in Höhe einer 1,5 RA-Gebühr AG Tettnang in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Überlingen in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Ulm in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Weimar in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr AG Wiesbaden in Höhe einer 1,2 RA-Gebühr AG Wolfach in Höhe einer 0,75 RA-Gebühr AG Zerbst in Höhe einer 0,65 RA-Gebühr

och wie süüsss .... bei welcher Inkasso-Firma arbeitest du?

@Jorgfried

Ok, Frage hat sich erledigt, da du an anderer Stelle geschrieben hast, dass du selbst Inkassounternehmer bist. Also kein Anwalt. Also nur Geld von Ängstlichen ;-)

Gähn - nicht nachprüfbarer käse von der RA Sonja abggepastet ;-))))

Um die Inkassokosten kommste nicht rum...

  1. ist verjährt
  2. Er hat das Inkassobüro nicht beauftragt also muss er es auch nicht bezahlen.

daniklein82

Ein Inkassobüro ist nicht mit einem RA zu vergleichen ..sonst gäbe es nicht solch inkassounfreundlichen urteile :

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11 ...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk

AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .