Eidesstattliche Versicherung, wie soll ich mich verhalten?

7 Antworten

Das Inkassounternehmen soll dir erstmal Unterlagen zustellen die aussagen, dass du etwas bestellt und auch bekommen hast.

Dem kannst du dann mit der Begründung widersprechen die bestellte Ware nicht erhalten zu haben.

Nichts unterschreiben oder anerkennen. Wenn du dir unsicher bist informiere dich bei einer Verbraucherberatung oder Anwalt.

Widersprich doch mal schriftlich (Einwurfeinschreiben vorab per Fax oder Email) gegenüber dem Inkassobüro und dem Gläubiger und verweise darauf, dass die Ware nie angekommen ist, also der Vertrag nicht erfüllt wurde und es deshalb keine Zahlungspflicht gibt!

Wenn du Gerichtspost bekommst, sofort widersprechen!

Bei der eidesstattlichen Versicherung - die übrigens Vermögensauskunft heißt - sind wir noch nicht und wenn du es so weit kommen lässt, wärst du auch dumm wie Toastbrot.

Lass dich nicht nötigen!

Unterschreibe nichts !!! Wenn du unterschreibst hast du damit den Eid geleistet das du nichts besitzt. Wenn dir dann später doch irgendein Besitz nachgewiesen werden kann hast du einen " Meineid " geleistet ( bis zu 2 Jahre Gefängnis ).

Inkasso grundsätzlich ignorieren. Nur wenn ein " gerichtlicher Mahnbescheid " gemacht wird SOFORT widersprechen ( wenn du nicht widersprichst prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht und es besteht dann für dich in jedem Fall Zahlungspflicht !

Da du die Ware nicht erhalten hast mußt du logischerweise auch nicht zahlen.

 

 

ist das Gefährlich oder richtig

Du sollst bestimmt keine "eidesstattliche Versicherung" abgeben, sondern eine "eidesstattliche Erklärung", dass du die Ware nicht erhalten hast.

Gefährlich ist es nur, wenn du die Ware doch erhalten und unterschlagen hast.

das w#äre dann ein Schuldeingeständnis, und Du mußt trotzdem zahlen, frag einen Anwalt, der Shop muß nachweisen das Du die Ware bekommen hast