Inkasso Betrug durch Herbert Schneller Inkasso?

8 Antworten

Meine Empfehlung:

  1. Schritt: Du schickst dem Gerichtsvollzieher eine Nachricht (ggf. direkt einwerfen oder Fax o.ä.) mit der Kopie des Schreibens vom Mahngericht. Fragst den Gerichtsvollzieher, was das soll, da du A) eine Schuld längst bezahlt hättest (Datum angeben, wann du das dem Gerichtsvollzieher bezahlt hast) und B) das Ag sagt unter dem neuen Aktenzeichen gäbe es gar keinen Vollstreckungsbescheid gegen dich.

  2. Schritt: Wenn der Gerichtsvollzieher sagt "Interessiert mich nicht", legst du eine sogenannte "Vollstreckungserinnerung" beim Gericht vor Ort ein, also dem, das für dich zuständig ist. Das ist so etwas wie eine Beschwerde. Mit dem Verweis auf eine Kopie des Schreibens vom Mahngericht und der Angabe, am XX.XX. längst eine Schuld bezahlt zu haben. Dass es keinen Titel unter dem nun anderen Aktenzeichen geben kann. Bei der Formulierung hilft dir ggf. ein Rechtspfleger vor Ort. Hier kannst du, wenn du unsicher bist, auch einen Anwalt beauftragen.

  3. Schritt. Ab zur Polizei und gegen das Inkasso Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs erstatten. Begründung: Die versuchen ein und dieselbe Forderung über eine bewusste Abwandlung des Aktenzeichens doppelt zu vollstrecken. Auch hier wieder das Schreiben des AG Mayen in Kopie vorlegen als Beweis.

Frage: Hast du damals nach Begleichen der ersten Forderung den Original-Titel entwertet ausgehändigt bekommen?

EvevonBella 
Fragesteller
 15.10.2014, 16:32

ich habe das direkt überwiesen auf das Konto des GV. Also ich war nicht direkt vor Ort.

mepeisen  16.10.2014, 08:00
@EvevonBella

Und der GV existiert? Sprich du hast geprüft, dass das authentisch war beim ersten Mal? Normalerweise müsste sich nun ja derselbe Gerichtsvollzieher melden wie beim letzten Mal. Wenn du Zweifel hast, frag beim Vollstreckungsgericht vor Ort nach, ob das Schreiben des GV damals echt war und heute echt ist.

Ab zum Anwalt, der regelt das. Der Anwalt sollte dem Gerichtsvollzieher mitteilen, dass laut Auskunft des AG Mayen gar kein Vollstreckungstitel vorliegt.

Ggf. Strafanzeige wegen Betrugs erstatten.

Und den Anwalt mal prüfen lassen, ob man von Schneller nicht die Herausgabe der bezahlten ersten Forderung verlangen kann. Wenn es auch da keinen Titel gab.

Das Inkassobüro findet sich nicht im Rechtsdienstleistungsregister, zumindest nicht unter diesem Namen, darf also keine Inkassotätigkeiten durchführen.

Was kann ich hier in diesem Fall tun?

Zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen wegen

  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Versuchten Betrugs (§ 263 StGB)
  • und Urkundenfälschung (§ 267 StGB - wenn ein amtliches Schreiben als Fake angefertigt wurde).
mepeisen  16.10.2014, 08:01

Der Herbert ist ein Karlsruher, der hat auch eine Registrierung, sowohl persönlich als auch als Inkasso.

kevin1905  16.10.2014, 13:48
@mepeisen

War leider nicht zu finden, zumindest nicht unter dem Namen.

FOREVERAFFA  09.12.2015, 20:54
@mepeisen

Der Herbert ist noch ein Karlsruher damit sei vorerst alles gesagt im Bezug auf Herbert Schneller.

Hallo.

Die Tätigkeit von Inkassounternehmen sind auf die außergerichtliche Einziehung von Forderungen und gfs. noch auf den Kauf fremder Forderungen beschränkt.

Gerichtliche Maßnahmen wie z.B. die des gerichtlichen Mahnverfahrens, Durcführung von Pfändungen, Abnahme der Eidesstattliche Versicherung sind nicht erlaubt.

Liebe Grüße FD

EvevonBella 
Fragesteller
 15.10.2014, 15:20

Danke für die Antwort.

Aber ich habe ja schon eine Vorladung vom Gerichtsvollzieher bekommen. Das ich diese Eidesstattliche Versicherung abgeben soll.

Was kann ich da machen ?

FlyingDog  15.10.2014, 15:48
@EvevonBella

Achso..., ich denke bzw. dachte du hättest diese Aufforderung von einem Inkassounternehmen bekommen. Es liest sich so als hättest du die Aufforderung zur Ablegung der Eidesstattlichen Versicherung von einem Inkassounternehmen erhalten und nicht von einem Gerichtsvollzieher.

Einen Vollstreckbaren Titel scheint es ja zu geben. Du solltest dir ganz schnell einen Rechtsbeistand suchen. Der Vorladung allerdings solltest du Folge leisten denn zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann Haft beantragt werden, dieses wird dann genaustens vom AG geprüft werden. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen und kann mich nur wiederholen, ich würde mir einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Liebe Grüße FD

mepeisen  15.10.2014, 15:58

Gerichtliche Maßnahmen wie z.B. die des gerichtlichen Mahnverfahrens, Durcführung von Pfändungen, Abnahme der Eidesstattliche Versicherung sind nicht erlaubt.

Leider totaler Blödsinn.

Das einzige, was Inkassos nicht dürfen, ist die Vertretung eines Mandanten in einem Prozess. Das ist ausschließlich Anwälten vorbehalten. Das gerichtliche Mahnverfahren, Einleiten von Vollstreckungsmaßnahmen. All das ist den Inkassos im Namen eines Gläubigers erlaubt. Hier hilft ein Blick ins RDG.

FlyingDog  15.10.2014, 16:39
@mepeisen

Hallo.

Ich Bezug mich auch nicht auf die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen, sondern bezog mich auf die direkte durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, das kam wohl unverständlich von mir rüber. Ein Inkassobüro hat keine weitergehenenden Möglichkeiten als der Gläubiger selbst.

Liebe Grüße FD

mepeisen  16.10.2014, 08:02
@FlyingDog

Das hat aber dann wenig mit dem Problemfall des TE zu tun. Beim TE meldet sich offensichtlich ein vom Inkasso beauftragter Gerichtsvollzieher.

Schneller Inkasso kenn ich. Bei mir wars mal ne Forderung wo sich auch kein Titel mehr finden lies. Normalerweise müssen die einen vollstreckbaren Titel vorweisen. Das verweigert Schneller Inkasso aber. Mein Rat, geh zu nem Anwalt und lass dich dort beraten, auch wenns was kostet.