Inkasso - Mahnbescheid - Widerspruch - aber kein Verfahren

3 Antworten

Ist das rechtens?

Drohen kann man mit Vielem.

Es wurde also bereits einmal einem Mahnbescheid widersprochen und in der gleichen Sache wird erneut ein Mahnbescheid angekündigt. Man könnte hier nun gegen das Inkasso Strafanzeige wegen Nötigung und groben Rechtsmissbrauchs erstatten. Das macht man nicht bei der Polizei, sondern beim zuständigen Aufsichtsgericht in Form einer Beschwerde (www.rechtsdienstelsitungsregister.de) Dabei beantragt man auch, dem Inkasso die Lizenz zu entziehen und beobachtet das Schauspiel, wie sich das Inkasso herausredet.

Frage: Von wann genau ist die Forderung? Ich frage, weil es eventuell verjährt sein könnte. Dann muss man sich sowieso keine Gedanken machen.

Falls die nochmal einen Mahnbescheid beantragen, erstattet man dann tatsächlich bei der Polizei Strafanzeige wegen Nötigung. Zudem schickt man dem Mahngericht nicht nur einen Widerspruch, sondern auch noch einen Antrag, es sofort an das Streitgericht abzugeben.

hasenfuss67  09.11.2014, 21:15

Lustig in so einem Fall ist auch ne negative Feststellungsklage.

Die Inkassovögel werden dann in ein Verfahren gezwungen, was sie allem Anschein nach ja unbedingt vermeiden wollen.

Wäre die Forderung durchsetzbar, hätten die, bzw der richtige Gläubiger, das doch zeitnah, nach dem ersten Widerspruch auf den MB, zur Klage ans Gericht gegeben.

rainerendres  09.11.2014, 22:43
@hasenfuss67

Eigentlich ist das auch unlogisch wenn der Inkassoladen ernsthaft glaubt das der Sohn die Forderung bezahlen wird

Das ist nur ein automatisierter Bausteinbrief

mepeisen  09.11.2014, 23:44
@rainerendres

Theoretisch müsste es auch immer noch möglich sein, das damalige Mahngericht anzuschreiben und zu beantragen, das Mahnverfahren nun in ein streitbares Verfahren zu überleiten mit der Begründung, dass die ein weiteres Mahnverfahren angedroht haben, obwohl man diesem ersten ja widersprochen hat.

Dann müssen sie die Hosen runterlassen. Und sie werden einiges an Geld los, wenn sie verlieren.

MutznFatzn 
Fragesteller
 10.11.2014, 18:11

Verjährt ist es erst nach 4 Jahren (Krankenkasse). Er sollte im ersten Mahnschreiben 2500 € zahlen. Widerspruch wurde eingelegt, ohne Begründung, geht die ja nichts an, weil die Summe zu hoch war. Seit November 2011 ist er bei der AOK(durch das Arbeitsamt) angemeldet soll aber für 2012 Beiträge zahlen. Plus die laufenden monatlichen Inkasso Kosten bis zum heutigen Tag. Irgend wie ist das nicht durchschaubar.

mepeisen  10.11.2014, 20:08
@MutznFatzn

Das mit den 4 Jahren könnte stimmen, kenne in der Tat nicht jede Sonderregeln insbesondere von Krankenkassen.

Es gibt aber keine "monatlichen Inkassokosten". Das ist eine pure Erfindung des Inkassobüros. Wenn so etwas gefordert wird, würde ich folgendes machen:

  1. Auf www.rechtsdienstleistungsregister.de das Aufsichtsgericht des Inkassos ausfindig machen.
  2. Eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken, dass das Inkasso trotz Widerspruch gegen den ersten Mahnbescheid erneut mit einem nun zweiten gerichtlichen Mahnbescheid droht nach über zweieinhalb Jahren der Stille.
  3. Eine Beschwerde, dass das Inkasso verbotene Gebühren fordert
  4. Einen Antrag, dem Inkasso die Lizenz zu entziehen, insbesondere wegen den drastischen Gesetzesbrüchen des RDGEG bzw. RVG (hinsichtlich der verbotenen "monatlichen Gebühren")

Zur Erklärung: Inkassogebühren sind, wenn sie überhaupt durchsetzbar wären, am RVG orientiert. Das ist die Gebührentabelle, die in erster Linie Anwälte betritt. Sämtliche Gebühren sind dort aber absolut (sie orientieren sich lediglich am Streitwert in Form einer Staffelung). Da gibt es keine "monatlichen Gebühren". Auch so etwas wie "Kontoführungsgebühr" gibt es schlichtweg nicht und ist damit verboten.

Sollte das Inkasso dann keine Ruhe geben, würde ich zur Polizei gehen und das Inkasso wegen Nötigung anzeigen.

Weder dem Aufsichtsgericht noch sonst jemanden muss man erklären, wieso man Widerspruch eingelegt hat. Einfach nur kurz "Es wurde schon vor zweieinhalb Jahren Widerspruch eingelegt."

Eine Begründung muss erst folgen, wenn die wirklich vor Gericht ziehen. Wer das aber nach zweieinhalb Jahren immer noch nicht geschafft hat, der weiß womöglich wieso.

hasenfuss67  11.11.2014, 08:10
@mepeisen

Moin,

verwunderlich ist, dass ne KK, wie die AOK, Beitragsrückstände durch ein normales Inkasso eintreiben will.

Krankenkassen können, wie Finanzämter auch, i.d.R. selbst vollstrecken.

Die geben das dann einfach an Zoll o. Kommune zur Vollstreckung ab. Dann wird das Konto dichtgemacht - fertig.

Wenn das nach dem Verwaltungsrecht geht, müssen die nicht extra n Titel erstreiten. Das "Opfer" muss dann vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Der Zusammenhang Krankenkasse - Inkasso erschließt sich mir nicht.

MutznFatzn 
Fragesteller
 11.11.2014, 23:59
@hasenfuss67

Ist eine Private Krankenversicherung, Nürnberger. Die haben glaube ich ein eigene Inkassoabteilung -Debitor Inkasso

Rechtens ja - aber nicht besonders glaubhaft denn diese Möglichkeit hatte der Inkassoladen ja bereits vor über 2 Jahren ;)

Wahrscheinlich nur ein obligatorisches PKV Bausteinschreiben aus der Lego Abteilung

Evvtl kann der Sohn auch nochmal die Forderung schriftlich zurückweisen

z.b so

*"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen weiteren gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb erneut widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .." *

Kann aber auch sein das trotzdem weitere Bettelbriefe kommen

Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Zunächst muss man wissen, welche Forderung von welchem Zeitpunkt geltend gemacht wird. I.d.R. beginnt der Lauf der Verjährungsfrist am 1.1. des auf die Entstehung der Forderung folgenden Jahres und läuft meistens drei Jahre. Mit der Zustellung des Mahnbescheides beginnt die Frist grundsätzlich von Neuem. Wird aber, wie wohl hier, das Verfahren über die Zeit von sechs Monaten nicht weiter betrieben, zählt der Mahnbescheid nicht und es läuft die alte Frist weiter, ohne Unterbrechung. Nach Ablauf der Frist empfiehlt es sich, den Antrag an das Mahngericht zu stellen, das Verfahren an das zuständige Gericht abzugeben und die Klage wegen Eintritt der Verjährung abzuweisen.

rainerendres  09.11.2014, 22:38

Eine Klage ist hier ja offensichtlich nicht wirklich geplant

Ich würde mir den von Dir geschilderten Aufwand ersparen und die Sache einschlafen lassen

MutznFatzn 
Fragesteller
 10.11.2014, 18:15
@rainerendres

Die Kosten laufen aber weiter!!??

mepeisen  10.11.2014, 20:10
@MutznFatzn

Ne. Bestenfalls würden die Zinsen weiterlaufen. Aber selbst da kann man dagegen argumentieren mit der Schadensminderungspflicht (§254 BGB). Wenn es beispielsweise einen gravierenden Misstand gibt, weil die eine völlig falsche und nicht nachvollziehbare Abrechnung vorgelegt haben und man hat diesen Misstand moniert, dann richtet der Gläubiger den Schaden erst an, indem er die Abrechnung nicht korrigiert.

Aber die Zinsen sind auch das kleinere Übel an dem Ganzen.