Inkasso schickt mahnbescheid, Hauptforderung (zu spät) bezahlt?
zahlungsziel war der 20.2.
Am 28.2 kam die Forderung vom inkasso.
Am 2.3 habe ich die Hauptforderung inklusive Mahnkosten an den Händler überwiesen.
Am 13.3 kam wieder eine Forderung vom inkasso, ohne meine Zahlung zu berücksichtigen.
Und nun, am 29.3 kam ein mahnbescheid vom inkasso.
Was mich irritiert, dort steht der Händler hätte am 27.3 die Forderung abgetreten an das inkasso. Wie geht das denn, wenn es bezahlt ist.. und das inkasso schrieb von Anfang an „Händler XY hat uns die Forderung abgetreten“ was ja nicht stimmen kann..
widersprechen muss ich trotzdem oder?
6 Antworten
Und nun, am 29.3 kam ein mahnbescheid vom inkasso.
Mahnbescheide kommen vom Amtsgericht. Meinst du das so und das Inkassobüro hat diesen beauftragt?
Was mich irritiert, dort steht der Händler hätte am 27.3 die Forderung abgetreten an das inkasso.
Das wäre zu beweisen, durch Vorlage der Zessionsurkunde spätestens im streitigen Verfahren. In dem Fall dürften aber keine Inkassokosten gefordert werden, da das Inkassobüro dann keine Rechtsdienstleistung erbringt, sondern in eigener Sache handelt.
widersprechen muss ich trotzdem oder?
Wenn du nicht widersprichst, folgt i.d.R. binnen 2 Wochen der Vollstreckungsbescheid. Der dann vorläufig vollstreckbar wäre und nach weiteren 2 Wochen zu einem rechtskräftigen Schuldtitel gegen dich wird.
die Inkassogebühren müssen bezahlt werden zusätzlich zu Mahngebühren und Hauptforderung
Nö, i.d.R. müssen sie das nicht, zumindest nicht in der regelmäßig geforderten Höhe.
Ist doch bezahlt, nur nicht an Inkasso, sondern an den Gläubiger, der de Schuldner ins Messer laufen läßt.
Daher meine Empfehlung. Dann weiß das Inkasso Bescheid. Dem Mahnbescheid natürlich widersprechen, da schon alles beglchen ist.
Das läuft so: Das, was du schuldest, sollst du ans Inkasso überweisen und nicht an den Gläubiger. Dieses ärgert sich.
Mach eine Kopie von deinem Kontoauszug deiner Zahlung, auf dem du alles übrige schwärzen kannst, und diese Kopie sendest du an das Inkasso.
Und dann reagierst du auf überhaupt nichts mehr. Dann müssen sie sich mit dem Gläubiger rumschlagen, damit er ihren Anteil rausrückt.
Ich würde gar nichts davon tun.
Vertragspartner des Inkassobüros ist der Gläubiger. Informationen über erhaltene Zahlungen kann das IB von diesem bekommen.
Einfach dem Mahnbescheid widersprechen.
Dann kommen Bettelheulflenn-Briefe doch bitte den Widerspruch zurück zu nehmen dafür würden dann x% der Forderung erlassen oder doch bitte den Widerspruch zu begründen.
Nichts ans Inkasso schicken.Warum ?
Bei mir war das das gleiche problem. Ich hatte auch ne Mahnung von 1&1 erhalten, habe die rechnung dann gezahlt- allerdings über der Frist (2 Tage später) und die haben daraufhin einen Anwalt beauftragt... ende vom lied : Ich durfte die anwaltkosten zahlen aus dem grund, weil ich die frist "Überzogen" habe. deine rechnung ist beglichen, dennoch musst du die "Spätzahlung " zahlen
Anwalts Gebühren sind im Gegensatz zu Inkasso Gebühren im Verzugsfall leider meistens durchsetzungsfahig.
Gerichtlicher (!) mahnbescheid oder nur ein Schreiben eines Inkasso Büros ?
Abgetreten wurde nur der Forderungseinzug ! Forderungsinhaber ist nach wie vor der GL und nicht das Inkasso.
Eine klage expl WG Inkasso Gebühren ist mangels Erfolgsaussichten extrem unwahrscheinlich.
kto Nummer hatte gestimmt ?
auf jeden Fall in Widerspruch gehen!
die Inkassogebühren müssen bezahlt werden zusätzlich zu Mahngebühren und Hauptforderung