Recht: Mahnbescheid - Widerspruch trotz Zahlung

3 Antworten

Hier liegt wohl ein Verständnisproblem vor. Mit Zahlung gilt die Rechnung ja als anerkannt; insofern ist die auf dem MB angegebene Bestreitung der Forderung fehlerhaft. Dem Schuldner ging es wohl in erster Linie darum, dem MB zu widersprechen, um einen ggfs. ansonsten fälligen VB zu verhindern. Das Mahngericht wird sich deswegen ohnehin an Dich wenden; hier ist m.E. seitens des Gläubigers schlicht die Weiterbetreibung mit Verweis auf die beglichene Forderung gegenüber dem Mahngericht zu unterlassen und das Verfahren somit einzustellen.

Für dich ist der Vorgang mit dem Zahlungseingang, voller Betrag, zunächst erledigt.

Sollte, was nicht zu erwarten ist, das Gericht sich noch einmal der Sache annehmen, dann teilst du den Zahlungseingang vom .... mit. Damit dürfte der Fall dann endgültig abgeschlossen sein.

Was sich Dein Schuldner dabei denkt, lässt sich nur erraten. Möglicherweise hat er die juristische Bedeutung des MB überschätzt und deshalb bezahlt, obwohl er das furchtbar ungerecht findet - was ja sein Problem ist.

Du hast Dein Geld und wirst ihn nach Deiner eigenen Einschätzung nicht wiedersehen.

Selbst wenn Du beim Antrag auf den MB angekreuzt hast, bei Widerspruch automatisch klagen zu wollen, wird nichts passieren, bevor Du die dafür erforderlichen Gebühren einzahlst.

Insofern hat sich das Thema für Dich erledigt.