Rücknahme Widerruf Mahnbescheid

9 Antworten

Wenn du den Wiederspruch zurück ziehst, folgt garantiert als nächstes der Vollstreckungsbescheid. Wenn sie mit Ratenzahlung einverstanden sind und du darauf eingehem möchstest, dann schreibe denen, dass du die verbindlich die Ratenzahlungsverpflichtung anerkennst und dass du um Bestätigung bittest, dass damit alle sonstigen Ansprüche gegen dich erloschen sind.

diese Bestätigung kann sie leider nach ZPO erst bekommen, wenn alles bezahlt ist.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, solltest Du den Widerspruch zurücknehmen. Aufgrund der Ratenzahlungsvereinbarung hast Du ja -wenn Du diese einhälst- keine Nachteile. Falls Du den Widerspruch nicht zurück nimmst, kommt es zum ordentlichen Gerichtsverfahren mit Anwalts- und Gerichtskosten. Das Inkassobüro will einen rechtskräftigen Titel gegen Dich erwirken um im Falle eines Verzuges sofort vollstrecken zu können. Sie werden nach Rücknahme des Widerspruchs einen Vollstreckungsbescheid beantragen, somit haben die ihren Titel und Du hast keine ünnötigen Kosten.

Doch ! Die Kosten erhöhen sich dann erheblich

Außerdem : Woher weißt Du was das IB machen wird ?

Danke erstmal für die zahlreichen und doch sehr kompetenten Antworten. Soweit ich das richtig verstanden haben, soll ich mich mit der Ratenzahlung einverstanden erklären, aber im Gegenzug verlangen, dass gegen mich kein Titel erwirkt wird und mir dieses schriftlich geben lassen soll???

Gib mehr Infos zur Forderung ! Liste mal die Gebühren gerunded auf !!

Wenn der Widerspruch zu einenm Mahnbescheid zurück genommen wird, hat das die Konsequenz, das es zu einem Vollstreckungsbescheid kommt, dem man aber immernoch innerhalb der 14-tägigen Frist widersprechen kann. Warum kam es denn zu dem Mahnbescheid, wenn Raten gezahlt wurden? Wenn die Forderung nicht korrekt ist, dann würd ich auch den Widerspruch nicht zurück ziehen . Das Inkasso will damit nur erreichen, den Vollstreckungsbescheid zu bekommen ohne eine Klage einreichen zu müssen. Das müßten sie nämlich im Moment tun und scheuen das meistens.

So wie ich das aus den wenigen Info`s ziehe, bestand vor dem MB bereits eine Ratenzahlung. Erfolgte der Widerspruch wegen der bereits vereinbarten Ratenzahlung, würde ich den Widerspruch nicht zurücknehmen und es auf eine ehr unwahrscheinliche gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Wurde aber zwischenzeitlich die Ratenvereinbarung nicht eingehalten, sind mehr Details notwendig.