Mahnbescheid: Universum Inkasso - Deutsche Bahn

4 Antworten

Wenn Du berechtigte Zweifel an der Forderung hast, solltest Du Widerspruch einlegen. Denn das mahnende Gericht prüft die Forderung des Gläubigers nicht. Es kann also jeder zum Amtsgericht gehen und sagen, ich habe da eine Forderung und möchte einen amtlichen Mahnbescheid. Kostet ein paar Euro, die man dem Gläubiger in Rechnung stellt.

Für den Widerspruch hast Du 2 Wochen Zeit. Danach wird das Verfahren an das für Dich zuständige Gericht verwiesen. Dieses prüft dann im weiteren Verfahren, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind.

Das ganze kommt mir vor wie eine verschärfte Form der Abzocke unbedarfter Bürger.

Hi,

Abtretung und Forderungseinzug sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Bei ner Abtretung gibt es einen neuen Gläubiger. - in dem fall gibt es aber keine Inkassokosten.

Zudem müsste sich ein inkasso erstmal legitimieren.

In deinem Fall sollte dem Mahnbescheid widersprochen werden.

Dann müssten die Inkassonepper klagen.

Bei einer Hauptforderung von den angegebenen 63€ ist dein Kostenrisiko recht gering.

Bei dem Inkasso musst du dem Anspruch insgesamt widersprechen.

Lies dir mal die §§ 407 - 410 BGB durch.

Um hier nicht zuu viel schreiben zu müssen, gurgelst du insbesondere nach:

Forderungsabtretung, § 410 BGB, Abtretungsurkunde.

Lt dem gesetz musst du dich ohne dass die Abtretungsurkunde tatsächlich vorliegt nicht it dem Inkasso auseinandersetzen.

Alternativ kann auch der alte Gläubiger nachweisbar mitgeteilt haben :"Die Forderung ist an xy übergegabgen".

Oft wird der Fehler seitens der Gläubiger begangen dass es sich durchaus um einen Inkassoauftrag handelt. Dann bleibt der Alte Gläubiger auch Gläubiger. In dem Fall weisen die Gläubiger gerne jegliche Kommunikation zurück, mit der Begründung, die Forderung sei Abgetreten.

Das wäre aber nicht korrekt, weil ja nur ein Inkassoauftrag vergeben wurde.

Dann kann der Schuldner den Gläubiger und das Inkasso lustig gegeneinander ausspielen.

Gläubiger sagt abgetreten - Inkasso sagt inkassoauftrag für Gläubiger.

Weil das völlig unterschiedlichte Rechtsstellungen sind, können die klagen wie se wollen. Spätestens vor Gericht müsste dann erstmal geklärt werden, wer denn eigentlich Gläubiger ist.

Gemäß § 242 muss der Schuldner nur nach Treu und Glauben zahlen.

solange nichtmal rechtssicher klar ist wer denn wirklich Gläubiger ist muss der Schuldner also gar nix.

Schon gar nicht muss der Schuldner selbst schlussfolgern, was denn evtl wie sein könnte.

Wenn also bei dir, die Mitteilung des Gläubigers (DB) gemäß § 410 Abs 2 nicht nachweisbar vorliegt und auch die Abtretungsurkunde nach § 410 Abs 1 nicht im Original, mindestens aber in beglaubigter Form vorgelegt wurde, ist der Mahnbescheid rechtlich falsch, weil das Inkasso ja nicht wirklich nachgewiesen hat, dass es zum neuen Gläubiger geworden ist.

Wenn tatsächlicxh eine Abtretung stattgefunden hat, dann wären aber die Inkassokosten nicht zulässig.

Das würde ja bedeuten dass das Inkasso eine eigen Dienstleistung für sich selbst berechet.

Ich halte da durchaus ne Betrugsanzeige für angebracht.

Les dir den § 263 StGB mal durch. genau das trifft da nämlich zu.

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Mehr Infos !

Ist die Haupt Forderung strittig oder nicht ?

Es geht um Beförderungserschleichung und Du bist derjenige der erwischt wurde ?

Falls ja : Warst Du zum Zeitpunkt der Beförderungserschleichung bereits 18 ?

Ist der Inkassoladen Forderungsinhaber dann dürfen keine Inkassogebühren verlangt werden !

Kontoführungsgebühren sind generell nicht zu zahlen AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07 AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95 AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08"

Den Anspruch insgesamt oder nur einem Teil?

Das kommt darauf an, ob die Forderung in Teilen berechtigt ist. Mit Teilen meine ich hier insbesondere die Hauptforderung.

Gibt es eine Bahncard die nicht bezahlt wurde?

Punkt III ist definitiv zu widersprechen, Punkt II erschließt sich mir von der Höhe nicht. Bei der Hauptforderung dürfte der MB nicht mehr als 32,- € gekostet haben. Wo kommen die anderen 61,- € her?