Widerspruch zurückziehen oder nicht?

2 Antworten

Hallo, eine Stundungsvereinbarung wird den Antragsteller nicht davon abhalten, einen Vollstreckungstitel gegen Dich zu erwirken; solltest Du nämlich die Stundungs- oder Teilzahlungsvereinbarung nicht einhalten, kann er gleich gegen Dich vollstrecken und muss sich nicht erst dann einen Vollstreckungstitel besorgen;

wenn Du auf die Gesamtforderung schon Teilleistungen erbracht hast, muss sie der Antragsteller bei der Beantragung eines Vollstreckungsbescheides angeben, er kann dann also nur noch die offene Restforderung im Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides geltend machen;

zahlst Du die Teilleistungen pünktlich bzw. ist die Stundungsfrist noch nicht abgelaufen, kannst Du einer Vollstreckung die schriftliche Vereinbarung entgegenhalten;

insoweit bist Du auch gesichert;

einen Widerspruch einzulegen hat nur dann Sinn, wenn Du gegen die Rechtmässigkeit der Forderung vorgehen kannst;

möglicherweise lag auch der Zustellung des Mahnbescheides ein Merkblatt bei, wann es sinnvoll ist, Widerspruch einzulegen;

das sind jetzt nur allgemeine Hinweise, ob sie auf Deinen Fall zutreffen, musst Du selber entscheiden;

richtig ist, dass die Einreichung einer Klage erheblich teuer kommt;

voules 
Fragesteller
 06.07.2020, 21:17

Widerspruch wurde schon eingelegt, die Frage ist, ob ich den zurücknehmen soll.
Die Stundungsfrist ist noch nicht abgelaufen und die Teilforderung wurde schon bezahlt.

Bergfex49  06.07.2020, 21:41
@voules

hallo, wenn bereits Widerspruch eingelegt ist, ist das Verfahren sicher schon an das im Mahnbescheid angegebene Gericht (vmtl. das Gericht Deines Wohnsitzes) abgegeben worden; geh doch einfach mal dort auf die Rechtsantragsstelle und schildere Dein Problem; wenn du im Moment finanziell etwas klamm bist, könntest Du auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und anwaltlichen Beistand beantragen; evtl. wird Dir auch gesagt, wie Du Dich am besten verhalten sollst;

wie geschildert, ein Widerspruch hat nur dann Sinn, wenn Du gegen den Anspruch als solchen selber vorgehen willst, aber nicht wenn die Forderung selbst unstreitig ist;

voules 
Fragesteller
 06.07.2020, 22:51
@Bergfex49

Kann man davon ausgehen, dass die Forderung streitig/unberechtigt ist, wenn eine Stundung (und damit eigentlich von einer Schuld keine Rede sein kann) vereinbart wurde und die Forderung schon zum Teil beglichen wurde?

Das sagt dir gern der Anwalt deiner Wahl. Hier ist kein pauschales Ja oder Nein möglich.

voules 
Fragesteller
 06.07.2020, 20:46

Hätte ich Geld für einen Anwalt, hätte ich keine Schulden.