Widerspruch gegen Pfändungs-Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts im Auftraf von Inkasso Becker Wuppertal?

3 Antworten

Du lässt dir vom Amtsgericht eine Kopie der Zustellungsurkunde kommen.

Wenn der Mahnbescheid an deine amtliche Meldeadresse zu der Zeit ging, ist er korrekt zugestellt worden und ein Widerspruch ist unzulässig.

Wenn nicht, hast du dies zu beweisen durch Vorlage einer Melderegisteraskunft. Dann kannst du Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

Unabhängig davon ob ein rechtmäßiger Titel vorliegt :

Die Kaution steht zunächst dem Vermieter zu. (Reparatur /Renovierung /Rückständige mieten)

Besteht ein gutes Verhältnis zum Vermieter? 

Den Widerspruch hättest du vorher gegen einen Mahnbescheid einlegen müssen. Oder Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid. Beides hast du ja sicher erhalten.

Nun hilft nur noch eine Vollstreckungsabwehrklage ( nur mit Rechtsanwalt ) oder die Forderung zu akzeptieren.

Nun hilft nur noch eine Vollstreckungsabwehrklage

Die wird - wenn korrekt zugestellt wurde - nichts bringen.

Wurde nicht korrekt zugestellt, muss man einfach nur einen Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Denn die Fristen von 2 Wochen laufen ab dem Moment, wo man den Vollstreckungsbescheid erstmals zu Gesicht bekommen hat. Als Schuldner muss man die fehlerhafte Zustellung nachweisen. Näheres hat Kevin erläutert.

@mepeisen

Juckt mich nicht, was wer erläutert hat. Und deine Ausführungen hier auch nicht. Es steht bei meiner Antwort nicht  "Du musst nun zwingend und unbedingt eine Vollstreckungsabwehrklage erheben!"

Jeder Pfändungsbeschluss, jeder Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wird in der Regel korrekt durch die unsäglichen Postzustellungs Zusatzleistungen zugestellt.