Rückschein wird nicht abgeholt Inkasso?
Hallo,
hatte eine Forderung vom Inkasso bekommen.
Es handelte sich hierbei definitiv um eine fehlerhafte Forderung vom eigentlichen Gläubiger.
Hatte dem Schreiben vom Inkasso per Mail widersprochen und gebeten, die Sachlage zu klären, da der Gläubiger auch informiert ist.
Hatte noch ein Einschreiben mit Rückschein geschickt. Nun liegt es seit fast einer Woche in dem Postfach und wurde nicht abgeholt.
Wie sieht es rechtlich aus? Reicht die E-Mail zunächst als Widerspruch, so dass eine Übermittlung an die Schufa nicht stattfindet?
3 Antworten
Reicht die E-Mail zunächst als Widerspruch ... ?
Meiner Meinung nach Nein.
Du kannst den Widerspruch auch nochmals per Einwurf-Einschreiben verschicken oder, was rechtssicher sein soll, per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Wie Letzteres im Einzelnen funktioniert, muß Dir der für Deinen Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher erklären. Es ist auch vermutlich etwas teurer sein als ein Einwurf-Einschreiben. Aber eben rechtssicher.
Es handelte sich hierbei definitiv um eine fehlerhafte Forderung vom eigentlichen Gläubiger.
Dann musst Du Dir auch keinen Kopf machen.
Reicht die E-Mail zunächst als Widerspruch
Nein, weil Du nicht weißt, ob die Mail tatsächlich angekommen ist. Stichwort: Spamordner.
Einschreiben mit Rückschein halte ich für nicht zweckmäßig. Besser ist ein Einwurfeinschreiben.
Auch per Einwurfeinschreiben wäre es im Endeffekt in dem Postfach gelandet
Korrekt, gilt aber offiziell als zugestellt und hat damit vor Gericht Bestand.
Bei einem Unternehmen gehe ich eigentlich davon aus, dass sie sich ihre Post abholt, wenn sie ein Postfach haben. Die bekommen ja nicht nur Post per Einschreiben-Rückschein. Ich gehe davon aus, dass die Firma bewusst den Rückschein nicht aus dem Postfach genommen hat.
Auch per Einwurfeinschreiben wäre es im Endeffekt in dem Postfach gelandet. Auf einem Rückschein wird ja auch vermerkt, dass der Empfänger es nicht abgeholt hat.