Rückschein wird nicht abgeholt Inkasso?

3 Antworten

Reicht die E-Mail zunächst als Widerspruch ... ?

Meiner Meinung nach Nein.

Du kannst den Widerspruch auch nochmals per Einwurf-Einschreiben verschicken oder, was rechtssicher sein soll, per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Wie Letzteres im Einzelnen funktioniert, muß Dir der für Deinen Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher erklären. Es ist auch vermutlich etwas teurer sein als ein Einwurf-Einschreiben. Aber eben rechtssicher.

Es handelte sich hierbei definitiv um eine fehlerhafte Forderung vom eigentlichen Gläubiger.

Dann musst Du Dir auch keinen Kopf machen.

Reicht die E-Mail zunächst als Widerspruch

Nein, weil Du nicht weißt, ob die Mail tatsächlich angekommen ist. Stichwort: Spamordner.

Einschreiben mit Rückschein halte ich für nicht zweckmäßig. Besser ist ein Einwurfeinschreiben.

mSkill 
Fragesteller
 01.07.2020, 11:55

Bei einem Unternehmen gehe ich eigentlich davon aus, dass sie sich ihre Post abholt, wenn sie ein Postfach haben. Die bekommen ja nicht nur Post per Einschreiben-Rückschein. Ich gehe davon aus, dass die Firma bewusst den Rückschein nicht aus dem Postfach genommen hat.

Auch per Einwurfeinschreiben wäre es im Endeffekt in dem Postfach gelandet. Auf einem Rückschein wird ja auch vermerkt, dass der Empfänger es nicht abgeholt hat.

ChristianLE  01.07.2020, 11:59
@mSkill
Auch per Einwurfeinschreiben wäre es im Endeffekt in dem Postfach gelandet

Korrekt, gilt aber offiziell als zugestellt und hat damit vor Gericht Bestand.