In der Schwangerschaft als Reinigungskraft arbeiten?

8 Antworten

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Zunächst einmal ist dein Arbeitgeber nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Vielen Dank für deinen Stern!

Gegen das Putzen an sich kann man nichts haben wenn du entsprechende Schutzkleidung trägst und die Räume gut belüftet sind (Dämpfe der Reinigungsmittel).

Das schwere heben sollte allerdings wirklich nicht sein. Also entweder du bekommst eine Möglichkeit diese Aufgaben zu vermeiden oder du musst dir von Arzt ein Attest ausstellen lassen. Dann hast du es schriftlich, dass du so etwas jetzt nicht machen sollst.

und mein Frauenarzt gemeint hat, dass ich diese Arbeit nicht mehr verrichten soll.

Dann soll er Dir ein Beschäftigungsverbot erteilen als Teil des Mutterschutzes.

Ich denke auch, dass der Job nicht gut für die Schwangerschaft ist. Nicht nur wegen der schweren Säcke, auch wegen der Chemikalien.

Red mit Deinem Doc darüber.

Klar, zuhause putzt man ja auch..aber trotzdem, Eimer etc schleppen würd ich jetzt nicht so gut finden..Dann arbeitest Du ja auch mit Chemikalien..> Putzzeug

Wenn Dein Arzt meint, Du sollst das nicht, dann soll er Dir ein Berufsverbot erteilen.

Eine Freundin von mir arbeitet als Regalauffüllerin bei Supermarkt. Als da nicht sicherzustellen war, dass sie nicht doch regelmässig schwer zu teagen hat, hat sie vom Arzt ein BV gekriegt

Zuhause sind die Putzmittel nicht so aggressiv.

wenn dein arzt das meint, dann soll er dir ein beschäftigungsverbot ausstellen.

daran können wir nix ändern....

Warum sollte der behandelnde Facharzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, das auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist?

Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das sind aber Kriterien, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluss hat und darum geht es hier doch gar nicht. Zunächst einmal ist der Arbeitgeber nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss (ob er will oder nicht - dafür gibt es schließlich das MuSchG ) auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.