Schwanger Ausbildung Fehlzeiten?

10 Antworten

Ja, kann man.

Bei Schwangerschaft gibt es zwar nach dem Mutterschutzgesetz den besonderen Kündigungsschutz, der gilt aber nicht für verhaltensbedingte Kündigungen. Schwangerschaft ist kein "Freifahrtschein".

Wenn Dein AG Dich bei unentschuldigtem Fehlen abmahnt und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen droht, kann er, bei Uneinsichtigkeit und Ignoranz auch außerordentlich kündigen.

Bei Azubis sind die Hürden zwar höher als bei "normalen" AN, d.h. eine Abmahnung kann evtl. zu wenig sein, aber die Hürden sind nicht unüberwindbar.

Bei öfterem unentschuldigtem Fehlen und schon erteilten Abmahnungen liegen wiederholte Verstöße vor, bei denen eine verhaltensbedingte Kündigung nach § 22 BBiG durchaus möglich ist.

Ja kannst du, siehe hier:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/01/

Grundsätzlich gibt es zwar ein Kündigungsverbot, aber bei Betriebs- und Verhaltensbedingten Verstößen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben kann eine Kündigung mit Außnahmegenehmigung der entsprechenden Aufsichtsbehörde trotzdem ausgesprochen werden.

Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen hat nichts mit der Schwangerschaft zu tun, daher kannst du dich schon mal auf eine Kündigung einstellen (Falls die nicht schon kam und du deshalb fragst).

Nur weil du schwanger bist kannst du dir dennoch nicht alles erlauben. Ja, wenn du einfach unentschuldigt nicht erscheinst kann dir nach Abmahnung gekündigt werden

Unentschuldigt sollte man nicht fehlen, egal, ob schwanger oder nicht.

Ja, auch in der Schwangerschaft, kann man gekündigt werden.