Arbeitsrecht: Schwanger aber kein Geld und keine Rückmeldung vom Arbeitgeber?

4 Antworten

Hier ist wohl einiges schiefgelaufen bei dir. Wenn der Frauenarzt die Schwangerschaft feststellt, dann fragt er danach, was man arbeitet und dann erklärt man ihm, dass man ständig schwer heben muss. Dann schreibt der Arzt einem ein Beschäftigungsverbot und Verbot von schwerem Heben aus. Der Arbeitgeber muss einem dann entweder einen Platz ohne Heben finden oder dich freistellen.

Ich weiss nicht, was dein Arbeitsvertrag sagt, ob es da Mindeststunden pro Monat gibt oder du wirklich auch gar nicht eingesetzt werden darfst ohne Grundlohn. Und wenn du dann eben nicht eingesetzt wirst, dann kannst du Alg2 sofort beantragen. Der Vertrag muss nicht gekündigt werden. Es gibt Tausende von Alg2 Beziehern mit bestehendem Arbeitsvertrag, das nennt man Aufstockung. Du hättest also einfach nur im ersten Monat ohne Einkommen den Antrag stellen müssen. Dann hättest du dein Einkommen nachweisen müssen und sie hätten dir einen Bescheid erteilen müssen (gegen den man auch Einspruch einlegen kann). Einfach keinen Antrag stellen, nur weil jemand dort meint, es ginge nicht, das ist Blödsinn. Man besteht darauf, einen Antrag zu stellen und fertig, das kann niemand verweigern.

Schreibt man der Firma was, dann behält man einen Durchschlag und schickt es mit Einschreiben. So hat man einen Nachweis für das Amt.

Du solltest dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und dich dann beim Anwalt beraten lassen, das kostet dann nur ca. 15 Euro oder wende dich zumindest an einen Arbeitslosenverein.

Auf jeden Fall mal nicht von selbst kündigen.

Hat dich dein Frauenarzt nicht darauf hingewiesen wie du dich in der Schwangerschaft verhalten sollst? Ich meine z.B. kein Fahrrad fahren (wegen Sturzgefahr), schwer heben etc.

Und hat er dich nicht nach deinem Arbeitsplatz gefragt?

Wenn du bei deiner Arbeit viel und oft/ständig Schwer heben musst, wäre es eigentlich (zumindest in meinen Augen) die Pflicht deines Arztes dir für die Zeit deiner Schwangerschaft dich von der Arbeit freizustellen. Vorausgesetzt der Arbeitgeber kann keine andere Arbeit zu Verfügung stellen, wo man nicht schwer heben muss.

Du schreibst, du bist mittlerweile im 5 Monat. Was hast du die ganze Zeit gemacht?

Schwer dir da jetzt einen guten Rat zu geben. Normalerweise wartet man nicht so lang.

Wie bist du den versichert? Über den Arbeitgeber?

Ich bin mir nicht sicher ob man sich beim Arbeitsgericht unverbindlich diesbezüglich schlau machen kann, aber du könntest es ja mal dort versuchen.

Evtl. auch Mal bei der Krankenkasse nachfragen.

Natürlich können sie nicht einfach schweigen.

Hast du ein Beschäftigungsverbot bekommen oder einfach nur von dir aus gesagt, dass du nicht mehr eingeteilt werden willst? Mal bei der Krankenkasse angefragt?

Wenn du einfach so von dir aus sagst "Nee, da muss ich so schwer heben, teilt mich mal nicht mehr mit ein." dann können die da natürlich nichts machen und dann gibts halt auch kein Geld.

Wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, muss der AG weiter zahlen und wenn du bisher nach Stunden bezahlt wurdest, dann eben den Durchschnitt der letzten 12 Wochen. Wenn du eine Krankschreibung vom Arzt hast, muss der AG ebenfalls erstmal 6 Wochen weiter zahlen, danach bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse.

du solltest ungedingt rückwirkend der gewerkschaft beitreten da hast du rechtsschutz am arbeitsgericht.sonst hast du nur nachteile-wer nicht kämpft hat schon verloren.