Ich habe mal irgendwo gehört das laut Gesetz ein BMX ein Sportgerät ist und kein Fahrrad

6 Antworten

Als Sportgrät dürfte es dann nicht im Straßenverkehr benutzt werden - mit der Sophisterei wirst du bei kaum einen Polizisten durchkommen.

pendejo  18.12.2012, 20:31

Sehe ich auch so. Auf die Straße dürfen nur "Fahrzeuge". Und wie die beschafften sein müssen (auch Fahrräder) steht eindeutig in der Straßenverkehrszulassungsordnung.

nik1412 
Fragesteller
 18.12.2012, 20:32
@pendejo

aber Skateboarder werden doch auch nicht angehalten oder City roller.

PepsiMaster  18.12.2012, 20:46
@nik1412

wenn sie auf der Straße fahren schon ... die dürfen nur auf dem Gehweg unterwegs sein

nik1412 
Fragesteller
 18.12.2012, 20:50
@PepsiMaster

aber mit BMX darf ich trotsdem auch nicht auf dem Gehweg fahren?

PepsiMaster  18.12.2012, 20:54
@nik1412

Nein .. ein BMW ist ja kein Skateboard, sondern ein Fahrrad.

Egal wo es steht. Wenn Kinderräder als Spielzeug und BMX als Sportgerät betitelt werden dann bedeutet es nur dass sie der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Ausrüstung nicht unterliegen und auch nicht auf der Straße verwendet werden dürfen. Einzige Ausnahme sind Räder unter 12 (früher 15? Hat sich angeblich geändert) kg Eigengewicht, max 23mm Felgenbreite, mindestens 630mm Felgendurchmesser und Rennlenker zu Trainingszwecken bei Tageslicht. Also nur Rennräder. Die müssen nur 2 voneinader unabhängig wirkende Bremsen haben. Mit dem Anzug auf dem Rennrad ist sicher kein Training und genauso verboten

Hi,

die einzigen Fahrräder mit einer Ausnahme bzgl. Dynamobetriebene Beleuchtung und Reflektoren sind Rennräder mit max. 11kg Gewicht. Aber auch die Fahrer dieser Rennräder müssen, wenn sie im Bereich der StVO unterwegs sind, betriebsbereite Batterielampen mitführen. Für alle anderen Fahrräder - inkl. BMX-Räder - gelten die Vorschriften zur Beleuchtung laut §67 StVZO. Fahrräder ohne diese Beleuchtung dürfen im Bereich der StVO nur geschoben werden. Ein Fahren auf dem Gehweg ist Radfahrern grundsätzlich verboten, sofern sie das 10. Lebensjahr vollendet haben.

Gruß, ArconDuke

Ein BMX ist eindeutig ein Fahrrad und wer damit auf der Straße fährt, muss es entsprechend ausrüsten. Reflektoren und Klingel ran und wenns dunkel ist, Batteriebeleuchtung mit StVZO-Zulassung. Die ist zwar theoretisch nur für Rennräder bis 11kg aber ich denke, da sagt keiner was.

BMX-Räder sind Fahrräder, keine "besonderen Fortbewegungsmittel" i.S.d. § 24 StVO. Für sie gelten die Ausrüstungsvorschriften der §§ 63-67 StVZO, insbesondere hinsichtlich der Bremsen, der Glocke und der Beleuchtung.