Fahrrad fahren mit kaputten licht.. (Verkehrsregeln)

13 Antworten

Rechtlich darfst Du auch am Tag auf oeffentlichen Strassen damit nicht fahren.

Aber natuerlich schaut sich die Polizei nicht jedes Fahrrad so genau an. Wenn sie es zufaellig doch bemerken sollte, dann zeig dich reumuetig und erklaere, dass Du das auf dem schnellsten Weg reparieren lassen wirst und ich denke, dann werden sie es bei einer muendlichen kostenlosen Verwarnung belassen.

Aber auch bei Tag ist Licht manchmal einfach sicherer (z.B. an truebem Tag), denn man wird besser gesehen. Daher wuerde ich es schon schnell reparieren lassen.

Die beleuchtungstechnische Anlage eines Fahrrads muß auch tagsüber in Ordnung sein.

Gemäß Bußgeldkatalog kostet es sonst 15,- Euro Strafe !!!

Ich glaube tagsüber darfst du fahren aber sobald es dunkel wird ist es nicht mehr "legal".

Theoretisch darfst du damit nicht fahren, weil es nicht verkehrssicher ist. Aber tagsüber sieht man das ja sowieso nicht. Und ich denke, sollte dich überhaupt mal die Polizei drauf ansprechen (was sehr unwahrscheinlich ist), werden sie dich wohl ermahnen, dass du das Licht reparieren lässt.

Ich würde es aber trotzdem reparieren, schließlich ist das ja zu deiner eigenen Sicherheit ;)

Leider auch Tags über nicht. Die können ja nicht kontrollieren, ob du auch im hellen wieder zurück fährst ;) Kostet Strafe falls sie dich denn wirklich anhalten sollten