Fahrradfahren ohne Licht -> Konsequenz: funktionierendes Licht bei Polizei vorzeigen?!

12 Antworten

Sie werden Dein Fahrrad erkennen, da kannst Du Dir sicher sein.Du solltest zu Deiner eigenen und der von anderen Leuten mit einem verkehrsicheren Fahrrad fahren. Das ist der Sinn des Ganzen.

Eigentlich müssten die dich einmal verwarnen. Wenn sie dich nochmal erwischen, dann müsstest du erst 20 Euro bezahlen.

Antitroll1234  01.02.2015, 15:41

...wie kommst Du darauf das erst nur eine Verwarnung erfolgen muss ?

DerTrickster017  01.02.2015, 15:42
@Antitroll1234

Weil ich es weiß. Hab ich mal gehört! Und es simmt

DerTrickster017  01.02.2015, 15:42
@Antitroll1234

Weil ich es weiß. Hab ich mal gehört! Und es simmt

Antitroll1234  01.02.2015, 15:44
@DerTrickster017
Weil ich es weiß

Weißt Du falsch.

Hab ich mal gehört!

Aha^^

Und es simmt

Nein

Nadelwald75  01.02.2015, 15:43

Eigentlich müssten die dich einmal verwarnen....

Und diese Verwarnung ist eben gebührenpflichtig.

TheGrow  01.02.2015, 16:08
@Nadelwald75

Hallo DerTrickster017,

das was Du mal gehört hast ist falsch.

Eigentlich müssten die dich einmal verwarnen. Wenn sie dich nochmal erwischen, dann müsstest du erst 20 Euro bezahlen.

Ein Verwarnungsgeld ist nicht erst beim zweiten Vergehen fällig, sondern sofort. Bei mehrfacher Begehung kann sich das Verwarnungsgeld sogar verdoppeln. Dann bist Du nicht mehr bei einem defekten Licht mit 20,00 Euro dabei, sondern sogar mit 40,- Euro

Im übrigen werden die Daten des Betroffenen bei mündlich ausgesprochenen Verwarnungen genauso wenig wie bei sofort und in bar bezahlten Verwarnungsgelder aufgenommen, insofern wäre es gar nicht möglich nachzuvollziehen, ob man schon einmal mit einer mündlichen Verwarnung davon gekommen ist.

Dementsprechend ist der Einwand von Antitroll1234 also durchaus gerechtfertigt.

Musst nicht hingehen, kannst auch zahlen wenn der Bussbescheid eintrifft.

Der Polizei ist es egal ob das das gleiche Rad ist, sie will nur dass du mit einem verkehrstüchtigen Rad unterwegs bist. Ob du Beleuchtung kaufst oder ein ganzes Rad (auch übertragen, ist ihr wurscht, vermutlich.

und nun frage ich mich, ob ich dem wirklich Folge leisten muss..

...Du musst nicht, bekommst dann halt ein Verwarngeld von 20,-€.

Hallo 5deepme:

Eigentlich hättest du direkt eine gebührenpflichtige Verwarnung bekommen sollen. Man ist dir also noch entgegengekommen. Das solltest du umgekehrt anerkennen, dein Rad reparieren und es vorzeigen.

Sinn der Sache ist ja, dass du mit Beleuchtung nicht nur besser siehst, sondern vor allem gesehen wirst. Es ist also zu deinem Schutz.

Polizsten sind übrigens nicht blöd. Geh mal ruhig mit dem falschen Rad hin. Viellleicht zahlst du dann die 20.-€ und musst mit dem richtigen Rad noch mal antanzen.