Hausratversicherung: Versicherung hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Stimmt es das ich die laut Gesetz bereits nach 3 Jahren kündigen kann?
Hausratversicherung: Versicherung hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Stimmt es das ich die laut Gesetz bereits nach 3 Jahren kündigen kann ?
4 Antworten
§ 11 Abs. 4 VVG.
Die kürzeste richtige Antwort. Chaupeau!
Ja, laut VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) können Sachversicherungen bereits nach 3 Jahren gekündigt werden, falls die Vertragslaufzeit länger abgeschlossen wurde!
...das ist eben das Problem der "Berater" behauptet ich komme erst raus
wenn die 5 Jahre rum ist. was meiner meinung nach schwachsinn ist.
Da hat der Versich.vertreter Angst um seine Provision; diese hat er erst nach 5 Jahren voll verdient...
Gruß siola55
Oh, dann sollte der Vertreter aber seine Vertretervertragsgestaltung überarbeiten lassen. Eine längere Provisionshaftung als die Laufzeit ist schon ein fieser Passus.
Du kannst auch schon früher kündigen. Halt mit Einhaltung der Frist und Mindestvertragslaufzeit. Vorzeitig aus dem Vertrag kommst Du nicht ohne weiteres.
gut. mir ist nämlich so als ob ich schon mal was gelesen habe, das man wohl nach 3 jahren schon vorzeitig kündigen darf / kann.
Es ist richtig! Du kannst problemlos nach 3 Jahren kündigen!
Wenn du wegen des 5-Jahresvertrag einen Rabatt erhalten hast, könnte die Differenz dann nachgefordert werden.