Darf man mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrrad fahren?

8 Antworten

Ich will mein Fahrrad bei der Polizei registrieren lassen

warum ?

Das wird doch erlaubt sein ein Fahrrad zu schieben oder?

aber sicher, man kann ja auch einen Leiterwagen hinter sich herziehen, der hat weder Licht noch eine Klingel.

“ Ich will mein Fahrrad bei der Polizei registrieren lassen ”

warum ? >

Damit ich es hoffentlich wieder kriege, wenn es geklaut wird.

@Sternenbande

Es reicht, wenn du dir die Rahmennummer und besondere Merkmale des Rahmens/ des Rades notierst. Im Diebstahlfall kannst du dann damit immer noch zur Polizei gehen. Mit dem Rad deshalb zur Wache zu fahren ist Blödsinn. Übrigens werden die wenigsten Fahrraddiebstähle aufgeklärt. Die Geschichte mit der Registrierung bei der Polizei ist nur Gewissensberuhigung.

@TrueTemper

Die Registrierung hat nur Vorteile! Die Nummer ist leicht abzulesen und der kundige Beamte kann direkt erkennen, ob der Eigentümer im Sattel sitzt!

@Still

Welche Nummer?

Erstens wird ein Rad z.B. in NRW nicht mehr von vornherein von der Polizei registriert

Zweitens a) wenn da eine Nummer auf dem Oberohr klebt, sag das WAS darüber aus, ob der, der auf dem Rad sitzt, auch der rechtmäßige Eigentümer ist?

Zweitens b) diese Nummer kann man nicht "abknibbeln"?

Drittens ist schon eine Nummer am Rad, eingestanzt und nur einmalig vergeben, vom Hersteller und normalerweise im Bereich des Tretlagers

Wenn man diese Nummer und eine gescheite Beschreibung (Bauart, Farbe, BESONDERHEITEN) und sogar noch 1-2 Fotos hat, kann man damit im Falle eines Diebstahls zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

@Franek

Ach ja, und um Deine Frage (Überschrift) zu beantworten: Ja, man darf ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug fahren: Auf einem eingezäunten Gelände, mit Erlaubnis des Besitzers und unter Gewährleistung, dass das Betreten durch Dritte während dieser Zeit nicht möglich ist (z.B. Schranke auf der Zufahrt).

aber sicher, man kann ja auch einen Leiterwagen hinter sich herziehen, der hat weder Licht noch eine Klingel.

Ein Leiterwagen ist kein Fahrrad und benötigt weder Licht und Klingel. Deine Begründung geht also am Thema vorbei.

Ich nehme an, du bist über 8 und ab da darfst du nicht mehr auf dem Gehweg radeln. Für den öffentlichen Straßenverkehr ist aber ein Rad gem. StVZO erforderlich. Dort kannst du alle Punkte nachlesen. Schieben kannst du aber jederzeit. Es kann jedoch passieren, dass dich die Polizei auffordert, die Mängel zu beseitigen und dich nach einer bestimmten Frist nochmal zu melden. ... Zu Fahrradcodierung ist folgendes zu sagen: Das führt die Polizei aber auch öffentliche Einrichtungen und Vereine durch. Hierbei wird eine Nummer (deine cod. Adresse und dein Name) eingraviert. Ein schützender Aufkleber hebt die Stelle zusätzlich hervor. ... Die Polizeikontrolle ist das Eine aber viel wichtiger ist, dass DU dein Rad auch bei ausgetauschten Teilen sofort wieder erkennen kannst. ... Es schreckt ab und ist zu empfehlen ... Außer bei Carbon-Rahmen. Die sollte man nicht gravieren.

Logisch darfst du nicht fahren, kommt aber drauf an was für ein Fahrrad das ist. Wenn du die 100m mim Downhill zur Polizeistation fährst, werden die wohl kaum was sagen.

klar ist schieben erlaubt und wenn die schlau sind sagen die zuerst verkehrssicher machen sonst wird es nicht registriert

Schieben darfst du das Rad, dafür braucht es aber auch nicht registriert zu sein.