Darf man laut Gesetz zur Polizei Bullen sagen?

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Das kann man pauschal nicht beantworten. Die Beleididung, § 185 StGB, die hier in Betracht kommt, ist ein schwieriger Straftatbestand, weil im Gesetz so gut wie keine Anhaltspunkte enthalten sind, was denn jetzt eine Beleidigung ist und was nicht. Daher musste die Rechtsprechung den Straftatbestand der Beleidigung eigentlich erst richtig entwickeln.

Das führte zwar dazu, dass der Straftatbestand der Beleidigung nun zwar recht gut umrissen ist, doch es gibt immer wieder komplizierte Sachverhalte, die so oder so entschieden werden können.

Gerade bei der Beleidigung kommt es auf den Einzelfall an. Man kann einer bestimmten Aussage nicht nur anhand dieser Aussage ablesen, ob sie den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt. Um eine Bewertung vornehmen zu können, sind die Tatumstände zu beleuchten.

Zwei Beispiele dazu:

1) A geht auf die beiden Streifenpolizisten zu und ruft ihnen ins Gesicht: "Ey ihr Bullen!". Hier dürfte eine Beleidigung ziemlich unzweideutig vorliegen. Auch wenn "Bulle" als Bezeichnung für Polizisten heutzutage schon fast im allgemeinen Sprachgebrauch benutzt wird, kann man nicht davon ausgehen, dass es grds. keine ehrverletzende Äußerung mehr ist. Ich denke, in einem solchen Fall macht sich A wegen Beleidigung strafbar.

2) A hat ein T-Shirt an auf dem steht "Alle Bullen sind Schweine". In diesem T-Shirt geht er zum Fußballspiel seines Vereins ins Stadion. Dort verhält er sich normal, geht nicht aktiv auf Gruppen von Polizisten zu und geht nach dem Spiel wieder nach Hause. Polizist P hat ihn aber gesehen und stellt Strafantrag.
In diesem Fall ist die Lage anders. Das liegt nicht daran, dass "Bulle" hier keine ehrverletzende Äußerung mehr ist. Sondern daran, dass sich die Beleidigung, wie das BVerfG klargestellt hat, gegen einen hinreichend bestimmbaren und klar abgegrenzten Personenkreis richten muss, wenn sich die Äußerung auf eine Personenmehrheit (hier: alle Polizisten) bezieht. Geht A mit diesem Shirt umher, dann bezieht sich seine Äußerung auf alle Polizisten. Diese sind aber nicht hinreichend genug abzugrenzen. Solange A also mit diesem T-Shirt sich nicht provokativ direkt vor eine Gruppe Polizisten stellt (wodurch sich die Beleidigung eben auf diese Gruppe und damit auf einen abzugrenzenden und bestimmbaren Personenkreis bezieht), macht er sich nicht wegen Beleidigung strafbar.

Du siehst, man kann gerade auf dem Gebiet der Beleidigung keine pauschalen Aussagen treffen, sondern muss jeden Einzelfall untersuchen.

matrix1984  15.09.2016, 22:35

Super Antwort...besser kann man es nicht formulieren...

Rein rechtlich gesehen - eine schwierige juristische Auslegungssache !

In der Realität könnte man es sinnvollerweise mit einem Blick in die Vergangenheit veranschaulichen.

Zu Zeiten unserer Großeltern nannte man diese uniformierten Leute noch respekt- und liebevoll  "SCHUTZMANN" - sicherlich zurecht bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen.

Fragt man heute z.B. im Kindergarten, wenn irgendwo ein Streifenwagen vor deren Tür zu sehen ist, wer das denn wohl ist, so kommt meist von den Kindern im Chor " DIE  BULLEN "

Bedenkt man nun die relativ kurze Zeitspanne, die hier zugrunde liegt, so ist deutlich zu erkennen, wohin sich die gebrauchte Umgangssprache in der Bevölkerung leider entwickelt hat.

Sicherlich, es gibt solche und solche Beamte - klar, es sind alles Menschen. Heute kann man aber unterscheiden zwischen den GUTEN und den Normalen. Die GUTEN sind die, die von Magengeschwüren und Co geplagt sind, weil sie immer noch das Gute versuchen und oft gegen den internen Strom schwimmen - die anderen machen halt Dienst nach Vorschrift oder auch...

Insgesamt muß man jedoch froh sein, das diese Menschen als Beamte sich immer noch dafür stark machen, den Rest an Sicherheit zu gewährleisten, der noch möglich ist - den Rest hat eine verlogene Politik leider vorsätzlich versaut.

Den meisten Beamten ist hier jedoch sicherlich kein Vorwurf zu machen, das der bitter notwendige Job ein solch schlechtes Ansehen erlangt hat. Politik ist halt immer .....

Hallo,


"Bullen" ist keine Beleidigung, solange es nicht als Beleidigung gemeint war. Dennoch hören wir es nicht gern. Ist nicht das tollste, als Mensch auf seinen Beruf reduziert werden und dann auch noch wenns so negativ belastet ist.

Prinzipiell würd ich sagen: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wenn du den Kollegen als "Bulle" bezeichnest, wird er vermutlich nicht der freundlichste Zeitgenosse sein;)


Ansonsten empfehl ich dir diese Seite: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-man-polizisten-als-bullen-bezeichnen_001552.html

Laut gesetz nicht.