Honorar & Festanstellung beim gleichen Arbeitgeber...?

3 Antworten

In meiner Firma war es ein Werkvertrag, bekam das Geld mit einer Honorarrechnung. Die Sozailversicherung verlangte am Jahresende davon einen bestimmten Prozentsatz. Zusätzlich musste ich es beim Finanzamt angeben und die schrieben mir dann die Steuer vor. Aber ich komme aus Österreich, weiß nicht, ob das auch für Deutschland zutrifft.

lautinger 
Fragesteller
 23.12.2014, 12:52

Ich glaube hier geht's etwas anders - trotzdem danke!

wenn diese schulung auf einem völlig anderen themen- oder arbeitsgebiet stattfindest, für das du eingestellt bist, dann kann das gehen. ansonsten gehört es irgendwie zu deinem job, für den du bezahlt wirst.

ansonsten würde das als "scheinselbständigkeit" in voller höhe deinem normalen einkommen mit steuer und sozialversicherung angerechnet werden.

lautinger 
Fragesteller
 23.12.2014, 12:49

Danke - ist eine andere als die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit...

Nein, Du kannst nicht, den nAuch für Honorarkräfte gilt das Arbeitszeitgesetz, also kann Dir Dein AG auch die Zeit als AN vergüten. Übungsleiter kann man ur in Vereinen werden, im Business heißt es Trainer, muss als freiberufliche Tätigkeit angemeldet sein und versteuert werden.

lautinger 
Fragesteller
 23.12.2014, 12:51

Hi, danke - ich bin bei einem Verein und der ebenfalls gemeinnützigen Tochtergesellschaft angestellt, da müsste das also gehen?