Krankenkassenbeitrag bei Nebengewerbe neben Hauptberuf?

2 Antworten

Du musst Deinen Status von der Krankenkasse im Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen, denn als Versicherter hast Du eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen.

Danach bist Du entweder hauptberuflich versicherungspflichtig Arbeitnehmer mit nebebberuflichen selbständigen beitragsfreien Einnahmen oder Du bist hauptberuflich selbständig mit nebenberuflichen Angestellteneinnahmen- dann bist Du nicht mehr versicherungspflichtig und kannst Dich freiwillig versichern und zahlst die Beiträge aus allen Deinen Gesamteinnahmen.

Hallo,

wenn die Tätigkeit nebenberuflich ist, sind keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Wenn bereits eine Rente, Betriebsrente oder private Rentenversicherung (auch als Hinterbliebene) bezogen wird, können Beiträge fällig werden. Für die Beitragspflicht in der Rentenversicherung sind die Art der Tätigkeit und die Zahl der Auftraggeber maßgebend.

Wenn die Tätigkeit hauptberuflich selbständig ist, sind aus allen Einnahmen Beiträge zu zahlen. Es gilt eine Mindesteinnahme von 2021 Euro (in Ausnahmefällen von 1348 Euro). Der Arbeitgeber zahlt dann keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr.

Bei der Abgrenzung der Haupt- oder Nebenberuflichkeit prüft die Krankenkasse:

  • die Höhe aller Einnahmen (nach Einnahmearten)

  • die wöchentliche Arbeitszeit als Arbeitnehmerin und als Selbständige

  • werden als Selvbständige eigene Arbeitnehmer beschäftigt?

Am besten schriftliche Entscheidung der Krankenkasse geben lassen. Bei Änderungen sofort die Krankenkasse informieren.

Gruß

RHW