Bleibt Unterhaltsanspruch bestehen bei Festanstellung während Warten auf Studienplatz?
Ich habe vor ca. einem Jahr mein Abi gemacht, habe leider relativ spät noch von der Idee Lehramt zu studieren zu Jura gewechselt, Anmeldefrist schon vorbei, weswegen ich ein Jahr gefaulenzt habe. Da mein Schnitt jedoch eh zu schlecht ist und ich auch dieses Jahr zum Wintersemester hier in München keinen Studienplatz bekommen habe, möchte ich das nächste Jahr anstatt wieder auf der faulen Haut zu liegen wie die meiste Zeit des vergangenen Jahres, eine Festanstellung für ein Jahr anfangen bei dem Betrieb, bei dem ich schon die letzten 2 1/2 Monate über eine Zeitarbeitsfirma als kurzfristig Beschäftigter angestellt bin. Die Frage ist nun, ob eine Festanstellung für ein Jahr bzw. bis zum nächsten Wintersemester, zu dem ich voraussichtlich mit den bis dahin angesammelten Wartesemestern einen Studienplatz bekommen sollte, Auswirkungen auf den Unterhalt hat bzw. inwiefern. Ich habe seit Ende der "Orientierungsphase", d.h. den 3 Monaten nach meinem Abi, keinen Unterhalt mehr bekommen und werde voraussichtlich wieder Unterhalt bekommen wenn ich mein Studium beginne, nun ist die Frage ob der Unterhalt wenn ich studiere geringer sein wird wenn ich bis dahin in einem Betrieb fest angestellt bin, ob er eventuell sogar wegfällt, oder ob es keine Auswirkung auf den Unterhalt danach hat. Also kurz gefragt: Wenn ich jetzt eine Festanstellung antrete für ein Jahr bis zum Studienbeginn, wird es Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen während des Studiums geben oder könnte der Unterhaltsanspruch dadurch gar ganz entfallen?
3 Antworten
Die Höhe des Unterhalts it abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Wenn Du eine Festanstellung hast, kann zumindest ein Teil Deines Einkommens mit dem Unterhalt verrechnet werden. Mit Beginn des Studiums hast Du wieder Anspruch auf den normalen Unterhalt.
Google: Düsseldorfer Tabelle
Ja, genauso it es, die Höhe richtet sich nach dem Alter, aber ich glaube, 18 ist Ene der Fahnenstange. Google Düsseldorfer Tabelle, da steht das drin.
Die Unterhaltspflicht für Volljährige besteht nur, wenn eine Ausbildung gemacht wird (sogenannte Erstausbildung). Hierzu zählt auch etwa ein Sprachaufenthalt, aber nicht etwa rumgammeln.
Das heisst, der Zahlende könnte den Unterhalt zumindest während der Zeit verweigern, indem keine Erstausbildung gemacht wird.
Wie schon angesprochen, es geht mir nicht darum, Unterhalt zu bekommen während dieser Zeit, in der ich nicht studiere (genauso wie ich bis jetzt für's "rumgammeln" keinen bekommen habe), damit komme ich klar, nur will ich keine Festanstellung anfangen bis zum Studium wenn ich dadurch z.B. während des Studiums keinen Unterhalt mehr bekomme.
Doch während des Studiums würdest du dann wieder bekommen.
Wenn du ab Beginn des Studiums keine Einkünfte mehr hast,kann auch nichts mehr auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden,also würdest du dann wieder ganz normal Unterhalt bekommen,wenn die Unterhaltspflichtigen leistungsfähig sind und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen !
Da ich zur Zeit, weil ich sowieso nicht studiere, eh keinen Unterhalt bekomme, müsste die Festanstellung also keine Auswirkung auf die Höhe des Unterhalts haben oder?
Und wenn ich mein Studium beginne bekomme ich also ganz normal Unterhalt in derselben Höhe wie bisher (damit meine ich zu Schulzeiten), richtig?