Bleibt Unterhaltsanspruch bestehen bei Festanstellung während Warten auf Studienplatz?

3 Antworten

Die Höhe des Unterhalts it abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Wenn Du eine Festanstellung hast, kann zumindest ein Teil Deines Einkommens  mit dem Unterhalt verrechnet werden. Mit Beginn des Studiums hast Du wieder Anspruch auf den normalen Unterhalt.

Google: Düsseldorfer Tabelle

Da ich zur Zeit, weil ich sowieso nicht studiere, eh keinen Unterhalt bekomme, müsste die Festanstellung also keine Auswirkung auf die Höhe des Unterhalts haben oder? 

Und wenn ich mein Studium beginne bekomme ich also ganz normal Unterhalt in derselben Höhe wie bisher (damit meine ich zu Schulzeiten), richtig?

@harveydent400

Ja, genauso it es, die Höhe richtet sich nach dem Alter, aber ich glaube, 18 ist Ene der Fahnenstange. Google Düsseldorfer Tabelle, da steht das drin.

Die Unterhaltspflicht für Volljährige besteht nur, wenn eine Ausbildung gemacht wird (sogenannte Erstausbildung). Hierzu zählt auch etwa ein Sprachaufenthalt, aber nicht etwa rumgammeln.

Das heisst, der Zahlende könnte den Unterhalt zumindest während der Zeit verweigern, indem keine Erstausbildung gemacht wird.

Wie schon angesprochen, es geht mir nicht darum, Unterhalt zu bekommen während dieser Zeit, in der ich nicht studiere (genauso wie ich bis jetzt für's "rumgammeln" keinen bekommen habe), damit komme ich klar, nur will ich keine Festanstellung anfangen bis zum Studium wenn ich dadurch z.B. während des Studiums keinen Unterhalt mehr bekomme.

@harveydent400

Doch während des Studiums würdest du dann wieder bekommen.

Wenn du ab Beginn des Studiums keine Einkünfte mehr hast,kann auch nichts mehr auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden,also würdest du dann wieder ganz normal Unterhalt bekommen,wenn die Unterhaltspflichtigen leistungsfähig sind und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen !