Festanstellung und gleichzeitig komplett selbstständig?

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  1. Es gibt kein Kleingewerbe. Gewerbe ist Gewerbe !
  2. Du meinst wahrscheinlich die Kleinunternehmerregel bei der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass du im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro und danach nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen darfst, um keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen zu müssen. Einkommensgrenzen gibt es aber nicht. Die Kleinunternehmerregelung hat auch nix mit der Krankenkasse zu tun.

Aber da gibt es doch Nebengewerbe und Hauptgewerbe, oder? Sind das vielleicht die beiden Unterscheidungen? Ich dachte da gibt es einen Unterschied?

@nital

Es gibt auch kein Haupt- und Nebengewerbe ! In der Gewerbeanzeige wird nur aus rein statistischen Zwecke danach gefragt, ob man die Tätigkeit zum jetzigen Zeitpunkt im Haupt- oder Nebenerwerb ausübt. Wenn sich daran etwas ändert, muss man das auch nicht melden. Das ist das Gleiche, wie die Frage danach, wie viel Mitarbeiter man am Anfang hat. Da musst du ja auch nicht dem Gewerbeamt melden, wenn du noch einen einstellst oder entlässt. Rechtliche Bedeutung haben diese Fragen + Antworten gar keine ! Im Gewerberecht gibt es nur folgende Unterscheidungen:

  • erlaubnisfreie Tätigkeiten im stehenden Gewerbe - Gewerbeanzeige nach § 14 GewO
  • erlaubnispflichtige Tätigkeiten (zB Makler, Bewacher, Spielhallen) - Gewerbeanzeige nach § 14 GewO + besondere Erlaubnis nach Spezialnorm
  • Reisegewerbe - Reisegewerbekarte nach § 55 GewO
  • Messen, Märkte und Ausstellungen - Festsetzungen nach § 64 ff GewO

Der oft fälschlich benutzte Begriff Kleingewerbe kommt von der Steuervereinfachung bei Kleinunternehmern im Steuerrecht (MwSt-Befreiung). Hat mit Gewerberecht nix zu tun.

"Komplett" selbständig wärst Du ja eindeutig nicht, wenn Du "gleichzeitig" eine Festanstellung behieltest.

Davon abgesehen müsstest Du für Deinen Plan die Zustimmung Deines Arbeitgebers einholen.

das eine hat mit dem andern nicht viel zu tun solange man dem AG seine Pflichten erfüllt--- nebenberufl. selbständigkeit sollte man angeben, wenn es mehr als hobby ist wg versicherung betriebshafzpflicht ansonsten bestehen irgendwelche stundensätze 15 p.W.oche . und darf nicht in direkter konkurrenz zum AG sein.

Komplette selsbständigkeit = KV * Versicherungen das lohnt sich teilweise nicht je nach gewerbe im Gewerbeschein bis zu 600 eruo im Monat