Vor dem Arbeitsamt das Gewerbe abmelden?

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Wir sind ein freies Land - Das G. muss nicht gleich abgemeldet werden.

Erst mal Informationen sammeln und nachrechnen, wieviel Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben) pro Monat überhaupt entsteht.

Kurzinfo:

Für das Gewerbe darf man als Arbeitsloser nur weniger als 15h/Woche arbeiten. In dieser Zeit muss alles, was zum Gewerbe gehört (Ware herstellen oder beschaffen, bearbeiten, verpacken und versenden) enthalten sein. Die "weniger als 15h" kann man z. B. mit Selbstaufschreiben der Stunden nachweisen. Das AA rechnet den Gewinn des Gewerbes auf das Arbeitslosengeld an. Hierbei sind 20% des ALG anrechnungsfrei, mindestens aber 165 €. Alles darüber wird vom ALG abgezogen. Bei einem Gewerbe, das schon mindestens 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit und neben einem Versicherungspflichtverhältnis bestand, gibt es besondere Regeln (§ 141 Abs. 2 SGB 3).

Bei ALG 1 wird die Einzelperson betrachtet, bei ALG2/Hartz IV die Bedarfsgemeinschaft. Wenn Ehepartner A arbeitslos (ALG1) ist, kann Ehepartner B durchaus ein Gewerbe anmelden. Ehepartner A muss aber weiterhin dem Arbeitsamt zur Vermittlung zur Verfügung stehen.

Ja, du solltest es vorher abmelden, denn sonst gibt es viele Diskussionen, wieviel es denn im Monat einbringt. Evtl. kürzt man dir das Arbeitslosengeld.

Braucht nicht unbedingt abgemeldet werden.Dem Finanzamt schriftlich mitteilen ,daß das Gewerbe z.Z.ruht .Am besten per Einschreiben ,da man darüber vom Finanzamt selber nichts schriftliches bekommt .Es kann sein ,daß eine AG (Arbeitsgemeinschaft) vom Arbeitsamt oder Job-Center die Einkünfte des letzten Jahres überprüft .Keine Panik , vorläufig vorstrecken müßen sie allemal .Aber Vorsicht .zu Unrecht bezogene Leistung muß zurück gezahlt werden .Es könnten dann auch weitere Konsequenzen auf Sie zukommen . Wenn aber nichts mehr da ist ,und Sie keine betrügerische Insolvenz gemacht haben,und das Gewerbe einfach nicht mehr hergibt ,um Rücklagen bilden zu können ,steht Ihnen Unterstützung zu.