Unbefristeter Vertrag nach Ausbildung Festanstellung?
Servus Leute,
ich habe letztes Jahr in meinem Unternehmen die Ausbildung begonnen und schließe sie die voraussichtlich Anfang nächsten Jahres ab. Ein Übernahme Gespräch hat schon stattgefunden.
Meine Frage wäre ob ich, da ich bereits vor meiner Ausbildung für mehrere Monate fest im Unternehmen angestellt war, Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe?
Lg
2 Antworten
Ja, hast Du!
Voraussetzung ist, dass Du keine Befristung mit Sachgrund bekommst. Mit Sachgrund kann der AG Dich trotz Vorbeschäftigung befristen.
Eine sachgrundlose, kalendarische Befristung wäre ein unbefristeter Arbeitsvertrag, da Befristungen ohne Sachgrund bei Dir nicht mehr gehen.
Allerdings würde ich das dem AG nicht mitteilen, wenn der Dich nach der Ausbildung befristet (mit Beendigungsdatum, ohne Sachgrund) einstellen will. Es kann sonst passieren, dass er Dich nach der Ausbildung nicht übernimmt.
Hast Du dann eine sachgrundlose Befristung und der AG will diese später nicht verlängern, bzw. bietet Dir keinen unbefristeten Arbeitsvertrag an, kannst Du die Befristung immer noch vom Arbeitsgericht entfristen lassen. Da musst Du dann eine Entfristungsklage einreichen
Die Ausbildung zählt nach meinem Verständnis nicht als Arbeitsvertrag, daher kann dir der Betrieb grundsätzlich eine befristete Übernahme anbieten.
Warst du vor deiner Ausbildung befristet oder unbefristet dort beschäftigt? Wenn es ein befristeter Vertrag war, bin ich mir dem Fall bin ich mir nicht sicher, ob die Monate ev. auf die 2 Jahre maximale Befristung angerechnet würden.
Für einen befristeten Vertrag ist es allerdings erforderlich, dass dieser sofort im Anschluss an die Ausbildung abgeschlossen wird. Wenn du auch nur einen Tag nach der Ausbildung ohne Vertrag dort beschäftigt wirst, hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag.
Das spielt keine Rolle, es war so oder so ein Arbeitsverhältnis, daher kann der AG den AN nach der Ausbildung nicht mehr sachgrundlos befristen.
Das ist aber auch nur dann der Fall, wenn mit Wissen/Duldung des AG gearbeitet wird.
Hat dieser keine Kenntnis, dass die Prüfungsergebnisse vorliegen und die Ausbildung damit beendet ist, kann er den AN auch nach ein paar Tagen noch wegschicken, wenn er dann erst informiert wird (das muss er dann aber auch umgehend tun)