Kann ich beim gleichen Unternehmen angestellt sein und auch als Selbständiger Rechnungen stellen?

9 Antworten

Möglich ist das zwar, wie hier aber bereits mehrfach angesprochen wurde, werden bei einer Sozialversicherungsprüfung Deine Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit voll der Sozialversicherungspflicht unterworfen. Von Deinem Arbeitgeber werden die Beiträge dann nachgefordert. Dagegen kann er dann natürlich vorgehen, zur Not mit einer Klage. Ob die vor einem Sozialgericht Bestand hätte, wage ich zu bezweifeln. In jedem Standardarbeitsvertrag steht, dass der Mitarbeiter auch zu anderen -zumutbaren- Tätigkeiten herangezogen werden kann. Wenn Du nun die Tätigkeit (welche auch immer)ausführst und dafür eine Rechnung stellst, wird es schwierig, dem Sozialversicherungsträger glaubhaft darzustellen, dass man die Tätigkeit als Angestellter nicht ausgeführt hätte ;)

Grundsätzlich darfst Du gleichzeitig als Arbeitnehmer und als Selbständiger arbeiten, sofern Dein Chef damit einverstanden ist.

Du darfst aber nicht für die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit gleichzeitig für Deinen Chelf als Angestellter und als Selbständiger tätig sein!

Das funktioniet nur dann, wenn die Selbständige Tätigkeit eine ganz andere Tätigkeit als die Angestellten-/Arbeitnehmertätigkeit und wenn Du auch noch andere Auftraggeber hast, da ansonsten eine Scheinselbständigkeit vorliegen könnte.

LG, Danny

Du gehst damit das Risiko ein, als Scheinselbstständiger aufzufallen!

Lies mal bitte die Infos hier http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

Wenn Du dann noch offene Fragen hast, sind wir gern für Dich da.

Scheinselbstständigkeit würde hier aus meiner Sicht nicht zutreffen, da das reguläre Arbeitsverhältnis als abhängig Beschäftigter weiter bestehen würde und hierfür entsprechende Sozialabgaben fließen.

Nein, das geht nicht, da du damit quasi die Sozialausgaben einsparen würdest: du bekommst ein geringes Gehalt, zahlst wenig Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung und bekommst aber Extrageld per Rechnung.

Du kannst allerdings anderen (nicht mit deinem Arbeitgeber verbundenen) Firmen Rechnungen stellen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hat. (Gewerbe anmelden geht auch nebenberuflich)

Du kannst nicht Angestellter und Selbsständiger sein. Das sind zwei Sachen, die sich gegenseitig ausschließen.

Du kannst aber durchaus nebenerwerblich ein Gewerbe betreiben. Und wenn du in diesem Nebenerwerb auch deine Firma als Kunde hast, und das für die ok ist, kannst denen problemlos für deine Tätigkeit oder deine Lieferung eine Rechnung schreiben.

Das geht aber nicht, wenn es sich um die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit handelt. Da muss man sich schon entscheiden, ob man selbständig oder nichtselbständig dort arbeitet.