Honorar-Dozent. Wieviel Abzüge? (Privat: Kranken,-Renten,-Arbeitlosen-Vers.)

3 Antworten

2240€ Brutto/monat

Das ist aber nicht vergleichbar dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers, denn bei Dir gehen ja zusätzlich die Arbeitgeber-Beiträge zur Sotzialversicherung ab, und zumindest rechnerisch die Rückstellung für den bezahlten Urlaub - sehe ich doch sicher richtig, dass Du bei dieser tollen Vertragsgestaltung nur dann Geld bekommst, wenn Du auch tatsächlich unterrichtest.

Also, wenn wegen Deiner Krankheit, oder wegen mangelnder Teilnehmerzahl, oder aus sonstigen Gründen der Unterricht ausfällt, hast Du Pech gehabt?

Vergleichbar ist Dein Gehalt dann mit einem Brutto-Arbeitnehmergehalt von ca. 10,5 Euro pro Stunde bzw, so Du tatsächlich 160 Stunden im Monat bezahlt bekommst, 1680.- im Monat. Falls Du eine Wahl hast, solltest Du so ein Angebot ablehnen :-(

Du bezahlst von Deinen 2240.- die vollen Sozialversicherungsbeiträge, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil. Ca. 20% Rente, 15% Krankenkasse, 5% Arbeitslosenversicherung. Letzteres nur für den Fall, dass Du Dich freiwillig versichern darfst und willst.

Krankenkasse wäre vielleicht privat am Anfang etwas billiger (falls Du jung und gesund bist), aber bei einem so mickrigen Einkommen grenzt es an Selbstmord, die gesetzliche zu verlassen. Der Weg zurück ist sehr selten möglich, und es möglich, dass der Gesetzgeber weitere Schlupflöcher verschliesst, so dass es noch seltener möglich sein wird.

Nach den Sozialversicherungbeiträgen bleiben Dir ca. 60% = 1350.- Euro im Monat. Davon musst Du noch ca. 150.- Euro für die Steuer zur Seite legen. Und 100 Rücklage für den Urlaub - ganz ohne geht es sicher nicht, auch wenn Du Dir keine 6 Wochen gönnen wirst.

Verbleiben sage und schreibe 1.100 Euro jeden Monat zum sinnlosen Verprassen. Immer unter der Voraussetzung, dass Du die vollen 160 Stunden bezahlt bekommst.

super! vielen dank für die super Antwort!

Da so garkeine Antworten kommen, will ich zumindest das schreiben, was ich weiß. Wenn Du in der privaten KV bist, kannst Du nur wieder in die gesetzliche zurück, wenn Du wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit (also als abhängig Beschäftigter) ausübst und das auch nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze (die z. Zt. irgendwo zwischen 50 und 60 liegt - glaube ich). Du musst aber nicht in die private, sondern kannst freiwillig in der gesetzlichen versichert bleiben. Da zahlst Du auch einen einkommensabhängigen Beitrag, allerdings alleine, ohne Arbeitgeberzuschüsse, kannst aber später Frau und Kinder beitragsfrei mitversichern, das geht in der privaten nicht. Arbeitslosenversicherung geht nur in bestimmten Ausnahmefällen bei Existenzgründern (der Du ja bist) für einen begrenzten Zeitraum (2 oder 3 Jahre) muss aber nicht sein. Rentenversicherungspflichtig bist Du m. E. nicht, wie hoch Du Dich privat absicherst, ist deine Entscheidung. Wenn Du allerdings nur für eine Firma tätig bist, richt es schon etwas nach scheinsbelstständigkeit, aber das hauptrisiko dabei trägt der Auftraggeber, der müsste im Zweifel die Arbeitgeberanteile nachzahlen.

danke!

Da dein Arbeitseinkommen nach Abzug der Betriebsausgaben über 400 Euro monatlich liegt, bist du als Dozent versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung.

Am besten lässt du dich dazu in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Diese findest du hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html

Außerdem schreibt die Deutsche Rentenversicherung zu diesem Thema:

Üben Sie Ihre Tätigkeit als selbständiger Lehrer in mehr als geringfügigem Umfang aus, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden.

Für diese Meldung nutzen Sie bitte das im Anhang bereitgestellte Formular V020. Die dazu gehörigen Erläuterungen V021 sollen Ihnen das Ausfüllen des Formulars erleichtern.

Hinweis:

Bei einer verspäteten Meldung können durch die rückwirkende Feststellung der Versicherungspflicht hohe Nachforderungen entstehen. Außerdem kann auch ein Bußgeld erhoben werden. Durch Ihre rechtzeitige Meldung können Sie beides vermeiden.

Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Wohnortnähe zur Verfügung.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/Existenzgruender/02_Versicherung/01_Versicherungspflicht_/01_Lehrer_/02_Meldepflicht_Lehrer_11112.html?nn=28150