Hitlergruß mit links verboten?

3 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB) § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2.

Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

Danke das hat meine Frage beantwortet.

Hab ich gesehen, der junge Mann hat aber dazu S*** H*** gesagt, könnte sein, dass er deswegen belangt wurde....

@DieRinde

auch wieder wahr... Wobei wäre es mit "links" so einfach, würden wohl mehr rechte Deppen so durch die Gegend laufen...

Ja, weil die meisten Nazis nicht wissen wo Rechts und Links ist.